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Archiv der vergangenen Jahre
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"AUSGENUTZT UND AUSGEGRENZT" -
Wie zukunftsfähig ist der Neoliberalismus?
"Die neoliberale Ideologie ist die Ideologie der
Besitzstandswahrer."
Das sagt Bernd Obergassel und stellt die Zukunftsfähigkeit
des Neoliberalismus in Frage. In seinem Mitte August erschienenen
Buch "AUSGENUTZT UND AUSGEGRENZT" nimmt er in 32 Kapiteln Stellung zu
unserem Wirtschaftssystem. Die Arbeitswelt, Leiharbeit, Hartz IV,
Ein-Euro-Jobs, Rentenpolitik und Grundeinkommen sind ebenso Schwerpunkte
wie Bad Banks, Bürgschaften und Konjunkturprogramme.
Als Betroffener von Hartz IV ist der Autor der Frage nachgegangen, warum
Gesetze verabschiedet werden, die der Mehrheit der in diesem Land
lebenden Menschen keinen Nutzen bringen und von diesen auch nicht
gewünscht, aber von der Mehrheit der Politiker verabschiedet werden.
Dabei wirft er den neoliberalen Parteien Wirtschaftshörigkeit vor.
Wer zieht den Nutzen aus der Agenda 2010, aus den Ein-Euro-Jobs,
aus der Leiharbeit? Welcher Zusammenhang besteht hier zur ständigen
Forderung nach Wirtschaftswachstum? Die Antworten finden sich in seinem
Buch.
Der in Dortmund lebende Autor prangert in seinem Buch marktradikale
Prinzipien der Wirtschaft an, fordert eine stärkere Orientierung an
ethische Belange und die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.
Über den Autor
Bernd Obergassel, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. (FH), geboren 1962
in Dortmund.
Studium in Dortmund.
Erschienen ist sein Buch im Schwedhelm Verlag Regensburg, 202 Seiten,
Softcover, Preis: 12,80 Euro, ISBN 978-3-941317-03-1
Bestellbar bei
www.buch24.de
www.weltbild.de
www.buecher.de
www.buch.de
www.amazon.de oder
beim Verlag
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Selbstständige benötigen immer häufiger Leistungen nach Hartz-IV
Nach einer
Aufstellung der Nürnberger
Bundesagentur für Arbeit haben im Februar 2009 117.566
Selbstständige ergänzende Leistungen nach Hartz IV erhalten. Im Dezember
waren es noch 112.256. Im Verlauf von zwei Jahren hat sich damit die
Zahl der „aufstockenden Selbstständigen“ verdoppelt, und der Trend setzt
sich weiter fort.
heise online 05.08.2009
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Hartz IV: Rente und ALG II
Berechnung
Eine
Rente, die unter das Existenzminimum fällt, verstößt gegen die
Verfassung. Das Bundessozialgericht stellte aktuell fest, das die
ALG II Berechnungen bei Partnerschaften mit Rentnern stellenweise
falsch sind.
In einem aktuellen Urteil (BSG, Aktenzeichen: B 14/7b AS 58/06
R) des Bundessozialgerichtes in Kassel heißt es, dass die
Berechnungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) teilweise fehlerhaft
seien. Dieses Urteil bezieht sich auf den Lebensumstand, wenn
Rentner mit erwerbslosen Partner zusammen leben und eine
Partnerschaft bilden. Bislang lagen viele dieser
Lebensgemeinschaften unter dem festgesetzten Existenzminimum. Das
BSG in Kassel stellte nun abschließend fest, dass bei beiden
Partnern das Existenzminimum gesichert sein muss.
mehr
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1-Euro-Jobs: demütigende,
sinnlose Beschäftigungen
Von Claudia Klinger
“Sinndichte”
hieß die 1-Euro-Job-Maßnahme, zu deren Abschlussversanstaltung ich
kürzlich eingeladen war: einer der unzähligen “Maßnahmeträger” in
Berlin, die für die ARGE (früher Arbeitsamt) Projekte zur
Beschäftigung von Arbeitslosen durchführen, hatte ein ganzes Jahr
lang Künstler mit weitgehend sinnfreien Tätigkeiten beglückt, deren
spärliche Ergebnisse nun präsentiert wurden.
hier weiterlesen
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Karlsruhe
stärkt Recht auf kostenlose Rechtsberatung
18.06.2009, Quelle:dpa,t-online.de
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte Bedürftiger auf kostenlosen
anwaltlichen Rat gestärkt. Wer sich gegen den Bescheid einer Behörde zur
Wehr setzen will und dazu den juristischen Rat eines Experten benötigt,
kann nicht auf das Fachpersonal derselben Behörde verwiesen werden, die
den
umstrittenen Bescheid erlassen hat, heißt es in einem aktuellen
Beschluss (AZ.: BvR 1517/08).
mehr
hier auch das Urteil
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Hartz
IV: ALG II Regelsätze ab 1. Juli 2009 leicht angehoben -Hartz IV Schulkinder
erhalten 100 Euro Schulstarterpaket
Ab Juli 2009 wird der Hartz IV
Regelsatz für Alleinstehende parall zur Rentenerhöhung auf 359 Euro
angehoben. Die Anpassung der ALG II- Regelleistung erfolgt immer im
Verhältnis der Rentenerhöhung. In Ostdeutschland werden die Renten um
3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Somit können
sich 20 Millionen Rentner auf eine Rentenerhöhung freuen. 6,6 Millionen
Hartz IV - Empfänger werden etwa, 2,3 Prozent mehr ALG II- Leistungen
erhalten, Alleinstehende also 8 Euro mehr im Monat haben; ein wirklicher
Grund zur Freude ist dies sicher nicht. So fordert der Paritätische
Wohlfahrtsverband eine Anhebung des Regelsatzes auf 440 Euro und die
Linkspartei auf 500 Euro. Nur so könne der Armut in Deutschland
angemessen begegnet werden.
Damit
betragen die neuen Regelsätze:
359 Euro für Alleinstehende und
Alleinerziehende
323 Euro für volljährige Partner
287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur
Vollendung des 25. Lebensjahres
251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur
Vollendung des 14. Lebensjahres
215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6.
Lebensjahres
Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren
erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.
Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf
den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt.
Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende
Änderungsbescheide.
Schüler
bzw. Schulkinder, deren Eltern Hartz IV- Leistungen beziehen, bekommen ab
dem Jahr 2009 100 Euro zusätzlich als Schulstarter Paket.
Für den Fall, dass wenigstens ein Elternteil aus der Familie einen
Anspruch auf ALG II, also auf Arbeitslosengeld II -Zahlungen hat, so gibt
es 100 Euro pro schulpflichtigem Kind für Schulmaterialien. Diese
Zahlungen, die zusätzlich zu den regelmäßigen Hartz IV -Geldern gezahlt
werden, sollen immer zu Beginn des neuen
Schuljahres ausgezahlt werden, also erstmals zum 1. August 2009.
Ein Schulbedarfspaket ist von vielen sozialen Verbänden gefordert
worden.
hier ein mehr
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Bundesverfassungsgericht fordert
im Normenkontrollverfahren gegen die
Hartz-IV-Regelsätze betr. Kinder und Erwachsene zur Stellungnahme bis
15. Juli 2009 auf!
In dem derzeit
anstehenden Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht,
Az.: 1 BvL 1/09 (Vorverfahren und Vorlagenbeschluß LSG Hessen Az.: L 6
AS 336/07), in dem es um die Verfassungswidrigkeit der
Hartz-IV-Regelsätze für Kinder UND Erwachsene geht, hat das
Bundesverfassungsgericht nunmehr schriftlich die Verfahrensbeteiligten
zur Stellungnahme bis 15. Juli 2009 aufgefordert.
hier mehr
Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der
Bundestagswahl 2009, also in diesem Jahr, entscheidet, siehe dazu:
Bundesverfassungsgericht unter Punkt 23
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Ausflug
nach Linz zum Rhein
Morgens
um 7:00 Uhr am Dorstener Bahnhof.
Hier startete die Reisegruppe mit dem Zug über
Oberhausen nach Bonn-Bad Godesberg.
Dort angekommen gings im Gänsemarsch die Rheinallee
hinunter zum Rheinufer, wo schon unser Ausflugsschiff
wartete.
Mit der Godesia fuhren wir den Rhein hinauf vorbei
an Königswinter und dem Drachenfels. Die Ruinen der
Brücke von Remagen als auch das Rolandseck waren vom
Schiff aus zu sehen.

Vor der historischen Altstadt an einem der zwei
historischen Stadttore, die früher Teil der inzwischen
abgetragenen Befestigungsmauern waren.

Hier am Rheintor sind die Markierungen der
Hochwasserüberflutungen verzeichnet.

Linzer Klapperjunge:
ein österlicher Brauch: in der Karwoche, Karfreitag und
Karsamstag, laufen Jugendliche mit hölzernen Klappern 3
x täglich durch
die Straßen und Gassen von Linz und ersetzen damit das
Glockengeläute bis zum Ostersonntag.
Klapperjunge im
Torbogen, Marienstatue

In der Altstadt gab es viele
Fachwerkhäuser aus dem 15. – 16. Jahrhundert mit schönen alten
Sprüchen zu bewundern. Auch das alte Rathaus aus dem 16. Jahrhundert sowie die
restaurierte Pfarrkirche St. Martin aus dem 13.
Jahrhundert gehörten zum Programm unserer Reisegruppe.

Mit
der „Stolzenfels“ schipperten wir zurück nach Bad
Godesberg.
Gegen 22:00 Uhr trudelten wir wieder in Dorsten
ein. Schön wars,
aber müde waren wir auch.
DAT fährt zum Rhein
Am kommenden Samstag, 25. April 2009 fährt der Dorstener
Arbeitslosentreff nach Linz am Rhein. Zunächst geht es mit dem Zug ab Dorsten um 7:14 Uhr nach
Bonn-Bad Godesberg. Von dort fahren wir mit dem Schiff
vorbei am Drachenfels nach Linz. Ankunft in Dorsten ca.
21:00 Uhr. Es sind noch 2 Plätze frei. Die Fahrt kostet
7,00 Euro pro Person. Wer noch mitfahren möchte bitte bei Reinhild
Reska unter der Telefonnummer 02362-995170 melden.
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DAT über 200 Unterschriften gesammelt!
Der Dorstener Arbeitslosentreff hat für das Bündnis
gegen Kinderarmut durch Hartz IV und für die Erhöhung
der Regelsätze bei Kindern und Jugendlichen aus Hartz
IV-Familien weit über 200 Unterschriften gesammelt.
Tatkräftige Unterstützung hatten wir dabei durch die
Beratungsstelle für Wohnungslose in Dorsten.
Wir bedanken uns herzlich bei allen UnterstützerInnen,
die für eine Erhöhung der Regelsätze kämpfen.
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Dorstener Arbeitslosentreff fordert: Rauf mit Hartz
IV-Regelsätzen! Warum werden Kinder und Jugendliche für ihr Wachstum und
ihren Schulbesuch bestraft?
Ab 1. Juli will die Bundesregierung den Regelsatz von
Sechs- bis 13-jährigen auf 70% des Eckregelsatzes (246
Euro) statt wie bisher 60% (211 Euro) festsetzen. Bis
zum Schluss hatten SPD und CDU/CSU mit Zähnen und Klauen
verteidigt, dass es richtig war, den Bedarf von
Schulkindern unter 14 Jahren auf den Bedarf von
Säuglingen herunterzukürzen. Dann schwenkten sie
plötzlich um.
Das ist ein Erfolg all derer, die sich für höhere
Kinderregelsätze eingesetzt haben, nicht zuletzt ein
Erfolg des Bündnisses gegen Kinderarmut duch Hartz IV.
Druck zeigt Wirkung!
Aber wo bleiben höhere Regelsätze für Jugendliche?
Der Dorstener Arbeitslosentreff schließt sich der
Bündnisplattform "Kinderarmut durch Hartz IV"
an.
Am Samstag, 14.März 2009 stehen wir von
10-12 Uhr mit einem Infostand auf der Recklinghäuser
Str. Ecke Ursulastr. vor der Buchhandlung in der
Innenstadt und verteilen Infomaterial zu diesem Thema.
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Gericht: Darlehen ist kein Einkommen
WAZ Essen, 10.02.2009 Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf nicht
als Einkommen auf Hartz IV-Leistungen angerechnet
werden. Das Geld dürfe auch dann nicht auf die
Grundsicherung angerechnet werden, wenn der
Hilfebedürftige davon etwa Rechnungen bezahle oder Dinge
anschaffe, heißt es in einem vom
Landessozialgericht NRW am Montag in Essen
veröffentlichten Urteil. (Az.: L7 AS 62/08)
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JU-Chef Mißfelder diffamiert Arbeitslose
Der Dorstener
Arbeitslosentreff ist empört über
den erneuten Angriff auf
Hilfeempfänger.
Dieser Schlag des CDU- Politikers gegen Hartz
IV-Empfänger
macht die Ignoranz gegenüber der
Problematik von sozial
Benachteiligten deutlich. Die
Politik muss endlich die Ursachen
von Armut erkennen, beim Namen
nennen und Maßnahmen zu deren
Beseitigung ergreifen. "Politiker,
die sich dermaßen äußern und arme
Menschen diffamieren sollten sofort
ihrer Funktionen enthoben werden",
fordern Mitglieder des DAT.
Hier
Presseberichte dazu:
Hartz-IV-Bierchen
Mißfelder attackiert Arbeitslose
Mißfelderbeleidigt Hartz
IV-Empfänger
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Neuordnung der Hartz-IV-Verwaltung
wird teurer
F.A.Z. 20.2.2009 von
Kerstin Schwenn und Sven Astheimer
Hartz IV soll es künftig aus
einer Hand geben
18. Februar
2009 Die Neuorganisation der
Betreuung von Langzeitarbeitslosen
wird nach Einschätzung des
Bundesministeriums für Arbeit und
Soziales zu erheblichen Mehrausgaben
für den Bundeshaushalt führen. „Mit
der Einrichtung der Zentren für
Arbeit und Grundsicherung (ZAG) sind
Mehrausgaben für Personal- und
Verwaltungskosten zu erwarten“,
heißt es in einem internen
Begleitschreiben des Ministeriums zu
dem entsprechenden Gesetzestext, das
der F.A.Z. vorliegt.
Hier weiterlesen
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Ulrich Lammers vor Gericht
Der Westen 05.02.2009

Staatsanwaltschaft wirft ihm sowie Mitangeklagten
Untreue zu Lasten der Staatskasse bzw. Beihilfe vor. Der
Schaden soll sich auf 450.000 Euro belaufen. Lammers
selbst will nicht aussagen.

Bochum/Recklinghausen. Mit einer langatmigen rechtlichen
Würdigung des Verteidigers von Ulrich Lammers begann am
Donnerstag vor der 12. Großen Strafkammer des
Landgerichts Bochum der Prozess gegen früheren
Geschäftsführer der Vestischen Arbeit. Anwalt Rüther
betonte dabei, dass der 50-jährige Verwaltungsdirektor
der Stadt Recklinghausen schuldlos sei. Grund für die
Anklage sei ein falsches politisches Konzept.
Hier weiterlesen
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Arbeitsloser erhielt nach neun Jahren eine Einladung zum
Gespräch
Dorstener Zeitung 4. Februar 2009
von Anke Klapsing-Reich
DORSTEN Unverhofft kommt oft, mag sich der Dorstener
gewundert haben, der am Montag aus seinem Postkasten
einen Brief von der Vestischen Arbeit klaubte: "Am
kommenden Montag möchte man sich mit mir über meinen
beruflichen Werdegang unterhalten", fasst er das
Anliegen des Schreibens mit ungläubigem Staunen
zusammen, denn es sind nicht weniger als neun Jahre ins
Land gezogen, seitdem sich der gelernte
Speditionskaufmann arbeitslos gemeldet hatte.
»Wir halten den Kontakt!« Peter Bergmann, Leiter der
Vestischen Arbeit Dorsten.
"Damals bekam ich die Auskunft, dass ohne Vitamin B,
sprich ohne Beziehung, kaum Chancen auf eine
Neueinstellung bestünden", fügte der damals 53-Jährige
sich in sein Schicksal.
Mit seinen mittlerweile 62 Lebensjahren hat er das Tor
zum Eintritt ins offizielle Rentenalter fast erreicht,
als ihn vorgestern der neue Brief überraschte: "Über
welchen beruflichen Werdegang wollen die sich denn mit
mir unterhalten?", ärgert er sich über die späte
Einladung, "dabei hat sich die neun Jahre zuvor keiner
um mich gekümmert!"
Kontaktpause
Tatsächlich habe man seit längerem keinen Kontakt mehr
mit dem Leistungsempfänger gehabt, bestätigt auf
Nachfrage Peter Bergmann, Leiter der Vestischen Arbeit
in Dorsten. "Dennoch sind wir stets bemüht, im Gespräch
zu bleiben, was uns dank personeller Verstärkung jetzt
auch in zunehmendem Maße wieder möglich ist", bewertet
Bergmann die schriftliche Einladung zum Gespräch als
ganz normalen Vorgang.
Hilfestellung geben
Die "marktnahe Vermittlung" besitze dabei natürlich
Vorrang. "Aber auch älteren Menschen, die lange
arbeitslos sind, können wir Hilfestellung geben und sie
beispielsweise über die Rente mit 63 oder über unsere
Maßnahmen 58 Plus unterrichten", weiß Peter Bergmann von
vielen Klienten, die auch jenseits der 60 Jahre
Beschäftigung suchen.
"Na, da bin ich ja mal gespannt, was die mir nach so
langer Zeit zu sagen haben", will sich auch der
62-jährige Dorstener am kommenden Montag auf den Weg zur
Vestischen Arbeit machen.
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28.01.2009 Süddeutsche
Zeitung
Ein Kommentar von Heribert Prantl
Hartz IV
Hobel der Gesellschaft
Hartz IV hat der Gesellschaft die Grundsicherheit
genommen. In der Mittelschicht gilt es nicht als
soziales Sicherheitsnetz, sondern als Rutsche in die
Armut.
Deutschland
ist fürwahr kein armes Land, aber es gibt immer mehr
Armut in Deutschland. Diese Armut hat viele Gesichter,
das macht die Armutsbekämpfung so schwierig: Da ist der
wegrationalisierte Facharbeiter, da ist der arbeitslose
Akademiker, da ist die alleinerziehende Mutter, die den
Sprung ins Berufsleben nicht mehr schafft.
Da sind die
Einwandererkinder, die nicht aus ihrem Ghetto
herauskommen, da sind die dreihunderttausend
Obdachlosen und da sind die Ein-Euro-Jobber. Da sind die
schon immer zu kurz Gekommenen am Rand der Gesellschaft
und da sind die, die sich nie hatten vorstellen können,
auf einmal nicht mehr gut situiert zu sein.
hier weiterlesen
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Gericht rügt Hartz-IV-Satz für Kinder
Bedarf wurde nicht genau ermittelt - "Menschenwürde
verletzt"
ein Kommentar dazu aus der WAZ vom 28.01.2009
hier weiterlesen
wie aktuell dieser bereits im November 2007
erschienene Artikel, in dem die Vorsitzende des DAT,
Reinhild Reska, eine Erhöhung der Kinder-Regelsätze
gefordert hat, wieder und immer noch ist.
Aus der WAZ - 7.Nov.2007 (Tina Sarge)
Der Dorstener Arbeitslosentreff (DAT) sieht sich in
seiner Auffassung, das
Arbeitslosengeld II reiche nicht für die Anschaffung von
Lernmaterialien für
die Kinder,...Hier
wieder lesen.
Um so mehr begrüßen wir
die Rüge des Bundessozialgerichts. Mit läppischen 10%
Erhöhung der Kinderregelsätze wirbt nun die große
Koalition in Berlin. Die haben es immer noch nicht
begriffen, auch das, was das BSG ihnen eigentlich
sagen wollte.
Rot/GRün, verantwortlich für die Einführung von Hartz IV
und schwarz/rot - für die Weiterführung dieses
menschenunwürdigen Gesetzes, ihr habt eure Hausaufgaben
nicht gemacht! - Schämt euch!
Danke an die Familie, die das Durchhaltevermögen hatte,
diesen Klageweg durch zu stehen.
Ein Filmbericht
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Hartz IV
Mehr Geld für arme Kinder?
Nachrichten, 27.01.2009, Jan Jessen
Essen. Bei der Festlegung der Hartz IV-Sätze für
Kinder hat der Gesetzgeber ihren Bedarf nicht ermittelt.
Das ist verfassungswidrig, hat jetzt das
Bundessozialgericht entschieden. Der Kinderschutzbund
spricht von einer "Klatsche für die Bundespolitik".
hier weiterlesen
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Hartz IV: ALG II- Regelsatz
ist verfassungswidrig
Das Hessische
Landessozialgericht stuft die Hartz IV Regelsätze als
verfassungswidrig ein und leitet das Verfahren an das
Bundesverfassungsgericht weiter.
Hessisches Landessozialgericht erklärt die
Arbeitslosengeld II Regelsätze für verfassungswidrig und
verweist auf das Bundesverfassungsgericht
hier weiterlesen

Bild: Dorstener Zeitung, die Moderatorin Julitta Münch
im Gespräch mit Hartz IV-Betroffenen
Gäste waren: Prof. Christoph Butterwegge;
Politikwissenschaftler aus Köln,
Markus Breitscheidel - Autor der Buches „Arm durch
Arbeit“, Dr. Ralf Brauksiepe (CDU) aus dem Ausschuss für
Arbeit und Soziales im deutschen Bundestag, Heinrich
Lange als stellvertretender Geschäftsführer der
Vestischen Arbeit im Kreis Recklinghausen.
Auf dem Podium dabei war
auch Reinhild Reska, die Vorsitzende des Dorstener
Arbeitslosentreffs - DAT.
Das FAzit dieser Sendung:
Es kamen zwar Betroffene zu Wort, letztendlich ging es
bei diesem Thema "reichts mit Hartz IV" nicht genug in
die Tiefe. So wichtige Aspekte wie die der Kinderarmut,
von Prof. Butterwegge angesprochen, oder aber, dass
viele Hartz IV-Empfänger ihren Strom nicht bezahlen
können, wurden nicht weiter intensiviert. Das Angebot
von Frau Münch zur Fortführung dieses Themas werden wir
gerne aufgreifen.
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"Schwache werden ihrer Rechte beraubt"
Rechtsbeistand bei Hartz IV erschwert
WAZ vom 28.11.2008
hier weiterlesen
Mit Empörung reagiert Reinhild Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs
auf die Initiative der CDU-Justizministerin.
"Das ist
eine Entrechtung der Armen "
Leider war das schon im
Mai letzten Jahres voraus zu sehen, als der DAT gegen die
Streichung der Mittel von Arbeitslosenberatungsstellen
auf dem Dorstener Marktplatz demonstrierte.
hier weiterlesen
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Bedauern
und Unverständnis
Mit „großem Bedauern
und Unverständnis” nimmt Reinhild Reska vom
Dorstener Arbeitslosentreff (DAT) die Ablehnung des
Dringlichkeitsantrags zur Einführung von
Beschäftigungsmaßnahmen für erwerbsfähige
Langzeitarbeitslose zur Kenntnis.
Der DAT hatte
Bürgermeister Lambert Lütkenhorst gebeten, den
Antrag auf die Tagesordnung für die nächste
Ratssitzung zu setzen. Reska: „Die Ablehnung ist
aber für uns nicht nachvollziehbar, zumal der
Bürgermeister grundsätzlich mit uns übereinstimmt,
dass die Schaffung von versicherungspflichtigen
Arbeitsstellen nach dem § 16 a SGB II besonderer
Initiativen bedarf.” Nach Angaben der
DAT-Vorsitzenden begründete Lütkenhorst seine
Entscheidung damit, dass bereits 24
Beschäftigungsmaßnahmen umgesetzt worden seien und
noch potenzielle Arbeitgeber aus der freien
Wirtschaft gesucht würden, die bereit wären,
langzeitarbeitslose Menschen einzustellen. Im Rahmen
dieser Beschäftigungsmaßnahme werden bis zu 75% des
Bruttogehalts vom Bund übernommen. Der Dorstener
Arbeitslosentreff befürchtet nun, dass bis zum
Jahresende nicht ausreichend Menschen, die nach dem
§ 16 a SGB II förderungswürdig sind, eine Anstellung
bekommen. Auch die Gelder, die Dorsten für die
Maßnahme noch abrufen könnte, würden dann verfallen.
Reska: „Wenn wirklich nicht alle Mittel ausgeschöpft
und an der richtigen Stelle eingesetzt würden, wäre
das ein Skandal.”
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Dorstener Arbeitslosentreff stellt Dringlichkeitsantrag
beim Rat der Stadt Dorsten zur Einstellung Langzeitarbeitsloser -
hier herunterladen
DAT: Gelder nicht verfallen lassen
WAZ Dorsten, 06.10.2008
Für Einstellung Langzeitarbeitsloser erhalten Arbeitgeber Zuschüsse
Dorsten. "Warum
sollen wir Gelder verfallen lassen, die dazu
gedacht sind, Menschen wieder in Arbeit zu
bringen", fragt Reinhild Reska, Vorsitzende des
Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT), jetzt nicht
nur öffentlich, sondern auch in einem Antrag an
den Rat. Ihr Vorschlag: Langzeitarbeitslose
wieder in Lohn und Brot zu vermitteln.
Arbeitgeber: die Stadt.
Hinter dem
Anliegen stehen die Maßnahmen des Bundes "zur
Beschäftigungsförderung von Menschen mit
Vermittlungshemmnissen." Dazu hat der Kreis
Recklinghausen 6,57 Millionen Euro zugeteilt
bekommen, 700 000 Euro gehen davon theoretisch
an die Stadt Dorsten. Wenn die sie nutzt.
"Ansonsten verfällt das Geld", sagt Reska. Sie
hat in Erfahrung gebracht, dass "die Vestische
Arbeit bislang 24 Beschäftigungsmaßnahmen
eingerichtet hat, für die von dem Zuschuss etwa
240 000 Euro eingesetzt werden." Um die
restlichen Mittel nicht "in den Wind zu
schreiben", fordert Reska die Kommune auf, "zu
prüfen, ob die Stadt nicht als Arbeitgeber
auftreten und in diesem Sinne
versicherungspflichtige
Beschäftigungsverhältnisse schaffen könnte".
Vorschläge, in
welchen Bereichen die Maßnahmen angesiedelt
werden könnte, liefert der DAT gleich mit: bei
der Einrichtung von Betreuungs-plätzen für
Kinder unter drei Jahren und der Ausbildung von
Erzieherinnen; bei der Einrichtung städtischer
Reparaturkolonnen; Hilfe für Sportvereine bei
Pflege, Reparatur und Sanierung ihrer
Sportanlagen. Reinhild Reska: "Gleichzeitig
sollte man schauen, ob die verschiedenen
Maßnahmen nicht in einer
Beschäftigungsgesellschaft, die dann gegründet
werden müsste, konzentriert werden könnten." Für
die Stadt, so rechnet die DAT-Vorsitzende vor,
würde sich das Engagement rechnen: "Bislang muss
sie für Hartz-IV-Empfänger Wohngeld zahlen. Das
ließe sich mit den 25 Prozent - 75 Prozent
übernimmt der Bund - , die sie pro Arbeitsplatz
zuzahlen müsste, gegenrechnen." SM
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"Draußen vor
der Tür"
Hartz-Hearing unter der Brücke - und nicht im Landtag
Der Ort des Geschehens ist symbolträchtig, Anlass und Zeitpunkt
der ungewöhnlichen Veranstaltung sind sogar im Nachhinein noch passend
gemacht worden. Eine Woche nach Feststellung der beiden Chemnitzer
Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Thießen und Christian Fischer, eine
Kürzung der monatlichen Hartz-IV-Zuweisung auf 132 Euro sei
verantwortbar, kommen am nächsten Freitag Betroffene selbst zu Wort.
Und zwar nicht, wie ursprünglich vom fraktionslosen Landtagsabgeordneten
Rüdiger Sagel (Linke) geplant, im Landtag, sondern ein paar Steinwürfe
weiter unter der Rheinknie-Brücke. Da das Parlamentspräsidium das
Hartz- IV-Hearing als Parteiveranstaltung einstufte und deshalb das Hohe
Haus als Sitzungsort verweigerte, organisierte Sagel die Anhörung
kurzerhand in eine Outdoor-Veranstaltung um. Holte eine
polizeiliche Genehmigung ein, organisierte Bühne und
Lautsprecherequipment und hofft nun auf gutes Wetter. 150 Teilnehmer
haben bis jetzt zugesagt, Experten von DGB, der Selbsthilfeorganisation
Tacheles und Hochschulen (nicht aus Chemnitz) haben sich angesagt.
Vertreter des Dorstener Arbeitslosentreffs werden ebenfalls vor Ort
sein.
Freitag, 12. September 2008 ab 15:00 Uhr, unter der Rheinknie-Brücke in
Düsseldorf
Professor schürt Angriff auf arme Menschen in unserer Gesellschaft -
der DAT meint dazu: "Unverantwortlich, ihm sollte die Lehrerlaubnis
entzogen werden! Nach einem Jahr ALG I könnte er dann den Unsinn
seiner
Aussage an sich selbst erforschen.
Wer sich
die "Studie" dieses Professors aus Chemnitz einmal durchlesen möchte
kann das
hier tun
Eine
Gegenstudie gibt es
auch bereits - BEACHTUNG EINER „STUDIE“
um„Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“ der TU Chemnitz
hier weiterlesen
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Demonstration gegen schwarz/gelbe Landespolitik
Am 25.08.08 war Sozialminister Laumann zu Gast bei der Dorstener
Arbeit. Der Dorstener Arbeitslosentreff organisierte daraufhin eine Demo
vor der Dorstener Arbeit. Die Dorstener Linke erklärte sich spontan zur
tatkräftigen Unterstützung bereit. Grund für diese Demo war die politische Fehlentscheidung des Ministers
der ersatzlosen Streichung öffentlicher Mittel aus EU-Geldern zur Förderung der
Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen.
hier Bilder und Presseartikel
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Große finanzielle Not bei armen Familien zur Einschulung ihrer Kinder
Im Hinblick auf das
bald beginnende neue Schuljahr und insbesondere die Einschulung der
Kinder sieht der DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V. noch verstärkt
die finanziellen Nöte der armen Familien in Dorsten in den Vordergrund
rücken. Eine alleinerziehende Mutter gab mir heute eine Liste mit allen
Materialien, die ihre kleine Tochter für das erste Schuljahr benötigen
wird. Darin sind enthalten:

Die dort aufgeführten
benötigten Sachen schlagen mit mindestens 100 bis 150 € zu Buche.
Allerdings enthält diese Aufstellung noch keinen Schulranzen sowie eine
Schultüte; also kommen mindestens 80,00 € noch hinzu.
Ebenso fehlt der Posten für die eigentlichen Bücher.
Die Kosten für die Einschulung und das erste Schuljahr belaufen sich
somit ohne Essensgeld auf bis zu 250 € pro Kind.
Die Mutter weiß nicht, wie sie das bezahlen soll.
Die Eltern, die Leistungen nach SGB II
bzw. SGB XII beziehen, stehen einem unlösbaren Problem gegenüber. Für
Kinder bis 14 Jahren beträgt der Hartz IV – Regelsatz 211 €. Das
Kindergeld wird dabei aber angerechnet, sodass es den Eltern nicht
zusätzlich zur Verfügung steht.
Angesichts dieser Problematik stellt sich mir die Frage, woher arme
Eltern das Geld für die Einschulung und ein Schuljahr ihrer Kinder
auftreiben sollen? Die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“, die eh nur bis
zum Sommer 2009 läuft, ist hier bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen
Stein. Denn auch in Dorsten haben wir es mit einer nicht hinzunehmenden
sozialen Schieflage zu tun:
Arme Kinder haben schlechte Bildungschancen.
Das könnte nur durch politisches Handeln verändert werden.
Sämtliche Schulbücher, Schulmaterialien und Schulessen der Kinder aus
armen Familien müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden.
Nur so haben diese Kinder auch die gleichen Chancen. Private
Spendenaktionen sind zwar gut gemeint, leider aber nicht ausreichend.
Unsere Kommunalpolitiker sollen sich bitte schön nicht wieder damit
herausreden, man sei ja eine Nothaushaltskommune usw. und könne das
nicht gewährleisten. Wenn es jemand Ernst meint mit gleichen
Bildungschancen für alle, dann muss halt entsprechend Druck auf die
Landes- und Bundespolitik ausgeübt werden.
Hartz IV ist ein
Instrument, das unsere Gesellschaft immer weiter spaltet.
Reinhild Reska
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Unmut, Protest und Solidarität
Dorstener Arbeitslosentreff (DAT) demonstriert auf dem Marktplatz gegen
die geplante Streichung von Fördermitteln für Beratungsstellen und
Arbeitslosenzentren
WAZ vom
21.05.2008

Dorsten. "Wenn die Arge jetzt auch noch die Beratung von
Arbeitslosen übernehmen sollen und dafür die unabhängigen
Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW wegfallen, dann ist das
Lämmer vor die Wölfe führen", bringt Reinhild Reska ihren Unmut auf den
Punkt.
Etwa 40, 50 Menschen hatten sich am Dienstagvormittag auf dem Marktplatz
zusammengefunden, um lautstark ihren Protest gegen das Sparprogramm der
CDU-Landesregierung kund zu tun. "Viele Bürgerinnen und Bürger sind
stehen geblieben, haben nachgefragt, sich unser Infoblatt aushändigen
lassen", lobte Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT)
das Interesse. Und: "Es waren aber auch etliche Menschen dabei, die uns
ihre Probleme geschildert und um einen Beratungstermin gebeten haben."
Allein diese Tatsache mache deutlich, so die DAT-Vorsitzende, wie hoch
der Bedarf nach individueller Unterstützung sei. Reska: "Die Menschen
brauchen einen geschützten Raum, in dem sie ihre Anliegen besprechen
können, in dem sie ernst genommen und auch über ihre Rechte aufgeklärt
werden." Die ARGE gerate ihrer Ansicht nach "in einen Zwiespalt und
Interessenskonflikt, wenn sie auf der einen Seite Sanktionen verhängen
müsse und auf der anderen Seite unabhängig beraten solle." Hier sieht
auch Sozialpfarrer Hans-Udo Schneider ein großes Konfliktpotential:"Bei
einem Treffen von kirchlicher Seite mit Arbeitsminister Laumann haben
wir ihm jüngst vorgeschlagen, die Förderung vielleicht unter einem
anderen Titel laufen zu lassen. Ich habe den Eindruck, Laumann hat
Angst, sein Gesicht zu verlieren, wenn er zunächst die Fördermittel
streicht und jetzt wieder eine Zusage machen soll. Eine andere
Firmierung wäre somit vielleicht ein Ausweg." Der Dorstener
Arbeitslosentreff ist übrigens von der angekündigten Streichung der
Fördermittel selbst nicht direkt betroffen. Reinhild Reska:"Dadurch,
dass wir uns erst später gegründet haben, sind wir erst gar nicht ins
Verteilungsverfahren gekommen. Sollte die Mittelstreichung allerdings
zurückgezogen werden, könnten wir auch einen Antrag auf Zuschüsse
stellen. Dennoch aber ist es uns wichtig, uns mit den Beratungsstellen
und Arbeitslosenzentren in NRW solidarisch zu erklären, denn
letztendlich geht es um die Menschen, die sonst auf der Strecke
blieben."
von Susanne Menzel
Eindrücke einer
erfolgreichen Aktion auf dem Dorstener Marktplatz










DAT
will auf dem Marktplatz Flagge zeigen
WAZ Dorsten vom 16.05.2008
Protest gegen geplante Kürzungen des Landes bei Arbeitslosenzentren
Dorsten. "Wir wollen Flagge zeigen gegen die weitere Entrechtung der
Armen in unserer Gesellschaft", ruft Reinhild Reska, Vorsitzende des
Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT) zu einem Bürgerprotest am kommenden
Dienstag, 20. Mai, ab 10 Uhr auf dem Marktplatz auf. Hintergrund von
Reskas Empörung ist die geplante Streichung der Fördergelder für
Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW. Reska: "Der DAT erhält
zwar keine Fördergelder aus dem Topf der Landesregierung, aber wir
möchten uns mit anderen Einrichtungen solidarisch und somit Flagge
zeigen."
Durch die geplante Streichung der Fördermittel drohe den Anlaufstellen
für viele Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger das Aus, befürchtet die
DAT-Vorsitzende. "Dadurch werden speziell für diese Menschen die oftmals
letzten noch bestehenden sozialen Kontakte auch noch wegfallen", so ihre
Annahme: "Gerade die Arbeitslosenzentren bieten einen geschützten Raum,
in dem die Menschen über ihre Existenzängste sprechen können, in denen
sie aber auch Rat und konkrete Lebenshilfe erhalten. Die Zentren sind
zudem oft der letzte Rettungsanker für Arbeitslose,
Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener gegenüber der häufig
übermächtig erscheinenden Hartz-IV-Behörde."
Landesweit wird am Dienstag die unabhängige Sozialberatung gegen die
Kürzungspläne auf die Straße gehen. Der DAT ist diesem Netzwerk
angeschlossen und arbeitet in der Redaktionsgruppe des Bündnisses mit.
Reinhild Reska: "Wir planen an diesem Tag eine symbolische Beratung auf
dem Marktplatz. Es werden also entsprechend kompetente Ansprechpartner
vor Ort sein. Außerdem haben im Vorfeld zahlreiche Personen aus Kirche,
Politik sowie von Gewerkschaften ihre Teilnahme zugesagt. Wir würden uns
freuen, wenn sich auch möglichst viele Dorstener Bürgerinnen und Bürger
solidarisch erklären würden. Die Arbeitslosigkeit kann jeden treffen."
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bündnisses unter
www.sozialberatung-nrw.org/
SM
Aufruf zum Aktionstag
"Unabhängige Sozialberatung in NRW"
am 20. Mai 2008
auf dem Dorstener Marktplatz
Liebe interessierte Menschen,
die unabhängige Sozialberatung in NRW steht zur Disposition,
ja vor dem Aus. In den letzten 20 Jahren haben sich in ganz NRW
Strukturen gebildet, die eine unabhängige Sozialberatung für
Arbeitslose, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdienende sicherstellten.
Sie werden noch bis September 2008 durch öffentliche Gelder finanziert.
Wir, der DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V., sind bisher ohne
Fördergelder ausgekommen. Bei uns wird nichts zusammenbrechen. Aber es
wird zunehmend schwieriger, all den Ratsuchenden ehrenamtlich zu helfen.
Auch wir brauchen Geld, um Referenten, Materialien, Spritkosten zu
begleichen.
Viele
Arbeitslosenzentren bzw. –beratungsstellen in NRW gewährleisten diese
wichtige Arbeit für die Betroffenen durch fest angestellte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn die öffentlichen Gelder
gestrichen werden, müssen diese Arbeitslosenzentren und
-beratungsstellen schließen.
Dieser Prozess geht einher mit der strengeren Handhabung der
Beratungsscheine und Prozesskostenhilfen.
Arme Menschen bekommen dadurch immer weniger Recht(e).
Der DAT erklärt sich mit den über 150 Sozial-Einrichtungen in NRW
solidarisch. Wir werden am 20. Mai auf dem Marktplatz in Dorsten unseren
Stand aufbauen und unter freiem Himmel beraten. Das werden viele andere
in ganz NRW auch so machen.
Für nähere Informationen bitte hier den
Aufruf und den
Flyer
herunterladen. Ebenso gibt es eine Homepage:
www.sozialberatung-nrw.org. Da können sich alle, die diese
Aktion unterstützen, die
Liste unterzeichnen.
(unter
Neuer Eintrag)
Es haben schon zahlreiche
Organisationen und Einzelpersonen ihre Solidarität bekundet.
Liste der Erstunterzeichner
ansehen
Ich möchte Sie
und euch im Namen des Bündnisses und vor allem im Namen der
ratsuchenden Menschen um eine
rege Beteiligung bitten.
Dazu sind alle, die sich solidarisch erklären wollen, am 20. Mai 2008 ab ca. 10:00 Uhr auf
dem Dorstener Marktplatz herzlich eingeladen .
Dafür sage ich im Voraus vielen und herzlichen Dank.
Reinhild Reska
DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V.
Tel.:02362-995170
reinhild.reska@gmx.de
lesen Sie dazu auch diese Pressemitteilung des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach
e.V.
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"Gewollte Entrechtung der
Mittellosen"
Dorstener Zeitung, von Michael Klein am 13. Mai 2008 17:43 Uhr
DORSTEN „Die Tendenz geht immer weiter dahin, dass die armen Menschen
immer weniger Rechte haben.“ Sagt Reinhild Reska, Vorsitzende des
Dorstener Arbeitslosentreffs. Denn das Land will seine Förderung
streichen.
Die Ankündigung der Landesregierung, die Förderung der unabhängigen
Arbeitslosenzentren in NRW zu streichen, betrifft die
Arbeitslosenberatung in Dorsten nicht direkt („wir bekommen keine
finanzielle Unterstützung“), indirekt aber schon: „Wir hätten in der
Zukunft gerne mal einen Zuschussantrag gestellt“, sagt die
DAT-Vorsitzende. Denn die Arbeit auf rein ehrenamtlicher Basis lässt
sich auf Dauer nicht mehr durchhalten“, so Reinhild Reska. Zumindest die
Fahrt- und Materialkosten wolle man durch die Akquirierung von
Spendengeldern hereinbekommen.
Sozialer Frieden gefährdet
Reinhild Reska befürchtet, dass durch die drohende Schließung der
unabhängigen Arbeitslosenzentren „der soziale Frieden gefährdet wird:
„Sozialberatung ist mehr als die Integration in den Arbeitsmarkt. Diese
Arbeit können ARGEn und andere Behörden gar nicht leisten.“ Gleichzeitig
werde eine weitere „gewollte Entrechtung der Mittellosen“ in Angriff
genommen: „Die geplante Abschaffung der Prozesskostenhilfe verhindert
die Durchsetzung der eigenen Interessen vor Gericht“, kritisiert die
Dorstener Arbeitslosen-Treff.
Aus diesem Grund geht das „Netzwerk unabhängiger Sozialberatung in NRW“,
dem auch der Dorstener Arbeitslosentreff angehört“, am Dienstag, 20.
Mai, in vielen Orten des Landes auf die Straße. „Wir werden an dem
Dienstag ab 10 Uhr auf dem Dorstener Marktplatz eine Beratung unter
freiem Himmel veranstalten“, kündigt Reinhild Reska an.
Unterstützung zugesagt
Ihre Unterstützung vor Ort haben nach Angaben des DAT bereits folgende
Gruppierungen erklärt: Das Industrie- und Sozialpfarramt
Gladbeck/Dorsten/Bottrop, die IGBCE-Ortsgruppe Holsterhausen, die
Beratungsstelle für Wohnungslose, Die Linke, die Erwachsenenbildung des
evangelischen Kirchenkreises und Kindergärten. „Daneben haben viele
Einzelpersonen bereits ihr Kommen angekündigt, um sich mit unserem
Ansinnen solidarisch zu erklären“, sagt Reinhild Reska.
www.dat-dorsten.de
www.sozialberatung-nrw.org
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Ostern eines Hartz IV - Empfängers -- sind ARGEn zu einer Art vierten
Gewalt in Deutschland mutiert?
Das, was man so über die Vestische Arbeit im Kreis hört, lässt einen
ja oft den Glauben an Gerechtigkeit verlieren. Dieser Fall in Marl zeigt
wieder einmal mehr, dass die Frage in der Überschrift mehr als Satire
ist. Scheinbar setzt sich die Vestische Arbeit immer wieder über
gerichtliche Vorgaben hinweg, ja ignoriert sie.
Wie dem DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V. zu Ohren gekommen ist,
hat ein Hilfeempfänger aus Marl seit Oktober 2007 bis auf einen Abschlag
ca. 200 € im Februar keine SGB II-Leistungen erhalten. Er ist über 50
und herzkrank.
Am 12.02.2008 verpflichtete sich die Vestische Arbeit im Vergleich vor
dem Sozialgericht die Leistungen rückwirkend seit Oktober 2007 zu
überweisen und die laufenden Zahlungen aufzunehmen.
Trotzdem führt die Bezirksstelle Marl den Vergleich nicht aus und
schiebt Ausflüchte vor.
Er kann keine Schulden mehr machen und überlegt stattdessen etwas aus
dem Haushalt zu verkaufen. Der verzweifelte Hilfeempfänger sagt dazu:“
Das ..klappt auch nicht, weil mir hier im Haushalt nichts gehört, es
gehört ausschließlich meiner schwerkranken alten Mutter....zu dem sind
die Möbel und Geräte alle 30 Jahre und älter..so etwas lässt sich
sowieso nicht verkaufen..was ich über Internet zum Verkauf angeboten
habe ist mein 3 Jahre alter Roller..leider bisher erfolglos...was soll
ich sonst noch tun um irgendwie an Geld zu kommen? Ich könnte
normalerweise noch meinen Hund verkaufen, das wäre meine einzige
Kapitalanlage, die ich anbieten könnte..aber das würde mir das Herz
zerreißen.“
Und weiter sagt er bitter: ..“das Osterfest ist für mich gelaufen, habe
immer noch kein Geld auf der Kasse, habe dem Arbeitsamt schon zweimal
über Internet geschrieben und keine Antwort bekommen...das ist einfach
Verarscherei!!!“
Auf Nachfrage des DAT teilte sein Anwalt Markus Klinder, Hartz
IV-Experte aus Marl-Polsum, mit, dass erst nach massiver Intervention am
Gründonnerstag gegenüber der Zentrale der Vestischen Arbeit in
Recklinghausen die Bezirksstelle Marl plötzlich umgehend die sofortige
Zahlung nach den Feiertagen zusagte.
Dazu teilt der Betroffene heute, am 25.03.2008 seinem Anwalt mit:“ Bin
heute morgen voller Hoffnung zum Arbeitsamt gelaufen...und was war?
Wieder nur eine einmalige Auszahlung bekommen von 228 Euro. ...das
andere Geld, sagte Frau H....in den nächsten Tagen..warum können sie das
Geld nicht gleich auszahlen? ..Sie sagten doch, dass ich das Geld in
voller Höhe bekommen sollte...nun wieder 4 Wochen warten?????“
Sein Anwalt teilte dem DAT heute mit, dass er nun Zwangsgeld beantragen
wolle. Denn der Vergleich vor dem Sozialgericht sieht keine ratenweise
Zahlung noch eine eigenmächtige Stundung vor.
Dieses ist kein Einzelfall. Es ist ein Skandal ohne Beispiel, wie
Hilfeempfänger in Marl und anderswo im Kreis behandelt werden. Hier
können Ausreden, dass die Vestische Arbeit ja nur die Gesetze umsetzt,
nicht geltend gemacht werden. Denn wo im SGB II steht , dass die
Vestische Arbeit verpflichtet ist, die Menschen zu entwürdigen und
ihnen, sogar nach Gerichtsbeschluss, die Leistungen zu verweigern?
Angesichts dieser Auswüchse muss sich die Politik fragen lassen, ob es
nicht an der Zeit ist, dieser menschenunwürdigen Praxis ein Ende zu
setzen.!?
22.März 2008, Reinhild Reska
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Viel gefordert, wenig gefördert
WAZ
Dorsten, 19.03.2008, Von Susanne Menzel
Betroffene fühlen sich von der Arge missbraucht:
"Nach 30 Jahren
Berufserfahrungen ist ein
Hilfsdienst im Garten- und Landschaftsbau keine wirkliche
Qualifikation."
Verweigern Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit, drohen ihnen Bezugskürzungen.
HARTZ-IV-EMPFÄNGER UND IHRE ERFAHRUNGEN MIT DEN FALLMANAGERN Dorsten.
"Gefordert wird viel, gefördert wird wenig." Der Satz klingt resigniert,
entmutigt, frustriert. Und er bringt genau diese Gefühle zum Ausdruck,
die die Hartz-IV-Empfänger an diesem Nachmittag im Agatha-Pfarrheim
bewegen.
Draußen bläst der Wind um die Mauern, im Inneren ist es ein Sturm der
Entrüstung, der sich von Minute zu Minute mehr entfesselt. Gut 20
Menschen sind auf Einladung des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT) an
dem Donnerstag erschienen, wollen berichten, welche Erfahrungen sie mit
der örtlichen Arge, mit ihren zuständigen Fallmanagern gemacht haben. Es
sind fast durchweg negative Beispiele, die dort aufgezählt werden.
Beispiele von Mobbing und Willkür. Beispiele, die eher an eine
Feudalherrschaft denn ein gesetzlich gefordertes partnerschaftliches
Miteinander erinnern. Beispiele, die ratlos machen, die das Gefühl der
Hilflosigkeit bestärken. Beispiele, die aber auch Wut und Empörung
hervorrufen.
Die meisten der Menschen, fast alle jenseits der 40, wollen erzählen,
wollen ihre Probleme einmal öffentlich machen. Wollen aber "bitte nicht
mit Namen in der Zeitung stehen." Aus gutem Grund: "Dadurch werden
unsere Probleme noch größer als sie schon sind. Wir haben Angst vor
Repressalien. Denn wir haben praktisch kaum Chancen, uns zu wehren. Der
Gang vors Gericht, um unsere Rechte durchzusetzen, dauert in der Regel
drei Jahre. Bis dahin sind wir vom Wohl und Wehe unserer Fallmanager
abhängig. Und müssen uns unter Umständen mit Lebensmittelgutscheinen
über Wasser halten."
Klingt hart, auf den ersten Blick unglaubwürdig. Doch die Erfahrungen,
über die die Menschen hier berichten, erklären einiges.
Wie das Schicksal des älteren, ehemaligen Schriftsetzers. Über 30 Jahre
Berufserfahrung hat er auf dem Buckel. Jetzt, mit 55 Jahren, steht er
auf der Straße, bekommt Hartz-IV - und keinen Job mehr.
"Ich würde mich gerne weiter qualifizieren", sagt er in der Runde. Und
hat es auch seinem Arge-Fallmanager mitgeteilt. "Doch bekommen habe ich
von der Arge den Marschbefehl zu einem Einsatz im Garten- und
Landschaftsbau. Wie mich das weiterbringen soll, ist mir schleierhaft."
Gemeinsam mit 17-, 18-Jährigen sei er eingesetzt worden: "Schulabbrecher
und ohne Lust, irgendetwas in die Hand zu nehmen. Und genauso wie sie
wurde ich auch behandelt. Das passt doch nicht." Auch Abrechnungen für
seine Arbeit habe er nie erhalten: "Das Geld kam, wann man bei der Arge
wohl überweisen wollte. Nachvollziehbar war es jedenfalls nicht." Sechs
Monate habe er im Garten- und Landschaftsbau gearbeitet, trotz
ärztlicher Bescheinigung, dass er für solche Tätigkeiten gesundheitlich
nicht geeignet sei, habe er vorwiegend Pflasterarbeiten ausführen
müssen. "Das habe ich irgendwannn nicht mehr eingesehen. Das muss ich
mir in meinem Alter auch nicht mehr antun. Eine 40-Stunden-Woche in
einem Metier, das mich nicht weiter bringt. Wer sollte mich mit 55
Jahren als ungelernter Gärtner einstellen? In meinem eigentlichen Beruf
dagegen wurde ich weder qualifiziert noch geschult. Das kann doch nicht
angehen."
"Doch, das geht", bestätigt Markus Klinder, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt
Sozialrecht, der an diesem Nachmittag aus Marl-Polsum angereist ist.
"1-Euro-Jobs sind keine rechtlichen Arbeitsverhältnisse, sondern
Maßnahmen, zu denen man herangezogen wird. Und die Behörde hat dabei
einen sehr weiten Spielraum." Verweigert jemand die Arbeitsaufnahme,
kann sie Sanktionen in Form von Zahlungskürzungen verhängen. Klinder:
"Es ist ein langer Weg durch die Gerichtsbarkeit, diese
Sanktionsbescheide zu überprüfen. Im Grunde sind die Betroffenen
wehrlos."
"Und dazu werden wir noch wie unmündige Kinder behandelt. Das ist fast
wie eine Verurteilung", befanden die Anwesenden. Zudem: "Je mehr man
sich dagegen wehrt, desto mehr Druck wird als Retourkutsche von Seiten
der Fallmanager ausgeübt."
Wie im Fall des gelernten Bürokaufmannes, der sich zum Mediengestalter
weitergebildet hatte, nun aber erneut ohne Job dasteht: "Ich habe bei
dem für mich zuständigen Arge-Mitarbeiter drum gebeten, mich vielleicht
als Praktikant - wenn's sein muss auch kostenlos - an eine entsprechende
Firma zu vermitteln. Und darauf hingewiesen, dass ich schwerster
Allergiker bin, also für den Garten- und Landschaftsbau nicht tauge.
Nach wenigen Tagen bekam ich einen Bescheid: Ich sollte in genau - den
Garten- und Landschaftsbau."
Er habe sich stattdessen selbst einen 400-Euro-Job als Taxifahrer
besorgt, erzählt der Hartz-IV-Empfänger. "Gut angekommen ist das auf dem
Amt nicht.Aber dort hat man sich nicht mal die Mühe gemacht, vielleicht
etwas Passendes zu finden. Ich habe den Eindruck, die verwalten Menschen
wie andere Akten. Der Mensch mit seiner Qualifikation wird dort ja gar
nicht gesehen."
Im Gegenteil: Immer wieder kämen die gleichen Anschreiben. Je weniger
man darauf reagiere, desto fordernder würde der Ton. Der einstige
Bürokaufmann: "Das gipfelte darin, dass ich für eine Arbeitsvermittlung
auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde. Das ist ja in Ordnung.
Dafür aber sollte ich eine Schulbescheinigung und die Zeugnisse meines
Sohnes beibringen. Schulbescheinigung, das ist noch nachvollziehbar.
Aber was, bitte schön, haben die Noten meines Sohnes mit meiner
Arbeitsqualifikation zu tun?"
Andere dagegen erzählten, der Ehepartner sei ebenfalls aufgefordert
worden, vor der Behörde zu erscheinen. Sofern er/sie berufstätig sei,
wäre die Gehaltsbescheinigung beizubringen. Einige Ehepartner seien
daraufhin aufgefordert worden, ihre Stellen zu wechseln, weil sie unter
Umständen in anderen Firmen mehr Geld verdienen könnten, um so den
gemeinsamen Lebensunterhalt zu sichern. "Meine Frau sollte nach 20
Jahren Firmenzugehörigkeit ihren Arbeitsplatz wechseln. Für ein paar
Euro mehr im Monat", sagt ein Mann. Die Ehefrau hat abgelehnt.
Besonders drastisch ist auch die Situation einer fünfköpfigen Familie:
Vater und Mutter beziehen Hartz-IV, der Mann nimmt zurzeit an einer
Umschulungsmaßnahme in Dortmund teil. Die Mutter erzieht die Kinder im
Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, wollte sich jetzt an der
Abendschule weiterbilden. Dem stimmt die Arge auch grundsätzlich zu,
verlangt aber eine zusätzliche Arbeitsaufnahme von der Frau. Und
vermittelte ihr einen Job in der Bäckerei.
Dort soll die Mutter mittags starten, Ende gegen 20 Uhr. Der Hinweis der
Dorstenerin, dass sie grundsätzlich die Stelle annehmen würde,
nachmittags allerdings die Kinderbetreuung nicht gesichert sei, ließ die
Arge unbeeindruckt. Sie drohte bei Nichtaufnahme mit Bezugskürzungen,
beziehungsweise mit Lebensmittelgutscheinen statt Bargeld-Überweisungen.
Die Mutter fügte sich, der Not gehorchend, "verteilt" ihre Kinder
momentan nachmittags in der Nachbarschaft.
"Das ist rechtswidrig. Ein solcher Einsatz kann nicht verlangt werden,
solange die Kinderbetreuung nicht sicher gestellt ist", klärte Anwalt
Klinder auf. "Die Frau könnte sich auf dem Klageweg wehren", zeigte er
der Betroffenen ihre Möglichkeiten auf. Und warnte aber gleichzeitig:
"Die Sozialgerichte sind allerdings massiv überlastet, die
Verfahrensdauer ist lang. Darauf verlässt sich leider oft auch die
Vestische. Der einzige Weg wäre, ein weiteres Mal mit den Fallmanagern
zu sprechen und auf deren Entgegenkommen zu setzen."
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Ein- Euro-
Jobs – Zwangskorsett für Hilfebedürftige
Um Hartz IV
– Empfänger auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern, stehen den Argen
verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dabei sollen aber laut SGB II
vorrangig solche Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare
Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.
Die Vestische Arbeit vor
Ort setzt scheinbar vornehmlich auf Ein-Euro-Jobs. Bei einem
Ein-Euro-Job entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis. Daher gibt es
weder einen Arbeitsvertrag noch tarifliche Entlohnung, keinen Anspruch
auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, kein Streikrecht und
keinen Kündigungsschutz. Es wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn gezahlt.
Lediglich eine „Mehraufwandsentschädigung“, weil die dem
Alg-II-Empfänger durch Ausübung einer Arbeitsgelegenheit zusätzlich
entstehenden Aufwendungen in der Regelleistung nicht berücksichtigt
sind.
Ein–Euro–Jobber gelten nicht als arbeitslos und werden somit, obwohl sie
bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos
gemeldet sind, zahlenmäßig nicht in der Arbeitslosenstatistik
ausgewiesen.
Der
Ein-Euro-Job wird den ALG II – Empfängern aufgrund einer
Eingliederungsvereinbarung zwischen ihm und der Vestischen Arbeit
zugewiesen. Dabei soll es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag
handeln. Wie wir wissen ist ein Vertrag eine Aushandelung zwischen
Partnern auf „gleicher Augenhöhe“. Leider werden aber Hilfebedürftige
von ihren Fallmanagern massiv unter Druck gesetzt, diese Vereinbarung zu
unterschreiben. Weigern sich Arbeitslose jedoch ohne „wichtigen Grund“,
die ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann die
Hartz IV – Leistung gekürzt werden. Denn kommt eine
Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, erfolgt die Zuweisung dann
einseitig durch Verwaltungsakt.
Und wer einen ihm zugewiesenen Ein-Euro-Job ohne „wichtigen Grund“ nicht
aufnimmt oder fortführt, oder einmal fehlt und sich nicht am gleichen
Tag krank gemeldet hat, dem wird das ALG II für drei Monate um 30
Prozent gekürzt, im ersten Wiederholungsfall wird um 60 Prozent, im
zweiten Wiederholungsfall um 100 Prozent gekürzt.
Diese Art,
Hilfesuchende zu verunsichern und einzuschüchtern, ist ein Skandal und
steht im krassen Widerspruch zu den mittlerweile sogar kommenden
Vorgaben einzelner Politiker Eingliederungsvereinbarungen und
Arbeitsgelegenheiten mit „Augenmaß“ abzuwickeln. Diese Ein-Euro-Jobs
bringen, wie wir aus drei Jahren Hartz IV –Erfahrung wissen, Erwerbslose
nicht in reguläre Jobs. Im Gegenteil zwingen die Regelungen der
Ein-Euro-Jobs in Verbindung mit den verschärften Bedingungen des ALG II
die Menschen mit staatlicher Hilfe in prekäre Arbeitsverhältnisse.
Alle
Hilfesuchende, die über ihre Erfahrungen in diesem Bereich berichten
möchten oder aber nur zuhören wollen, sind herzlich eingeladen:
Mittwoch, 12.März 2008, schon um 15:00 Uhr
Agatha-Pfarrheim, An der Vehme
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„Höheres
Kindergeld hilft Armen nicht“
WAZ vom 18.02.2008
Köln. Bei der geplanten Erhöhung des
Kindergeldes gehen die ärmsten Familien nach
Aussage des Sozialwissenschaftlers Professor
Christoph Butterwegge leer aus. „Diejenigen, die
Hartz IV beziehen, bleiben auf der Strecke, weil
das Kindergeld als Einkommen auf das Sozialgeld
angerechnet wird“, sagte er. Somit bringe es
denen keine Vorteile, die es am dringendsten
bräuchten. „Man muss vor allem diejenigen Kinder
unterstützen, die wenig haben und in Familien
aufwachsen, die ihnen nicht genug bieten
können.“ Laut Kinderschutzbund leben in
Deutschland 2,6 Millionen Kinder bis 18 Jahre
auf Hartz IV-Niveau.
Der Aussage von Prof.
Butterwegge kann sich der Dorstener
Arbeitslosentreff nur anschließen.
Generell ist es immer zu begrüßen, wenn Familien
mit Kindern vom Staat mit einer Erhöhung des
Kindergeldes oder Steuererleichterungen bedacht
werden. Sie sind es ja auch, die den größten
Teil zum Erhalt unserer Gesellschaft beitragen.
Leider
hat die CDU-Familienministerin dabei nicht an
arme Familien gedacht. Denn egal wie hoch das
Kindergeld auch sein mag, Empfänger von
Sozialhilfe und Hartz IV (darunter fallen auch
Menschen, deren Lohn zum Lebensunterhalt nicht
ausreicht), bekommen immer nur Hartz IV –
Niveau.
Kindern bis 14 Jahre stehen nach den
Sozialgesetzbüchern II und XII im Monat 208 Euro
und Jugendlichen 278 Euro zu.
Das Kindergeld wird in voller Höhe von zur Zeit
154,- Euro bei den o.g.Transferleistungen
abgezogen, sodass dann Kinder bis 14 Jahre 54
und Jugendliche 124 Euro von der Arge überwiesen
bekommen. Das Kindergeld steht ihnen nicht
zusätzlich zur Verfügung, Erhöhungen gehen an
ihnen vorbei.
208,-Euro bzw. 278,- Euro im
Monat sollen reichen für:
√ Essen
√ Trinken
√ Strom
√
Möbel
√ Kleidung
√ Spielzeug
√ Fahrrad
√ Fahrkarten
√ Schulmaterial
√ Schulbücher
√ Sportzeug
√ Sportverein
√ Musikunterricht
√ Kino- und Besuch anderer Veranstaltungen sowie
der
√ Besuch von Freizeitparks oder Freizeitbädern
√ Urlaub
Da sagen wir: Das reicht nie und nimmer!!!!
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