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Archiv der vergangenen Jahre

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"AUSGENUTZT UND AUSGEGRENZT" -

Wie zukunftsfähig ist der Neoliberalismus?

"Die neoliberale Ideologie ist die Ideologie der Besitzstandswahrer."
Das sagt Bernd Obergassel und stellt die Zukunftsfähigkeit des Neoliberalismus in Frage. In seinem Mitte August erschienenen
Buch "AUSGENUTZT UND AUSGEGRENZT" nimmt er in 32 Kapiteln Stellung zu unserem Wirtschaftssystem. Die Arbeitswelt, Leiharbeit, Hartz IV,  Ein-Euro-Jobs, Rentenpolitik und Grundeinkommen sind ebenso Schwerpunkte wie Bad Banks, Bürgschaften und Konjunkturprogramme.
Als Betroffener von Hartz IV ist der Autor der Frage nachgegangen, warum
Gesetze verabschiedet werden, die der Mehrheit der in diesem Land lebenden Menschen keinen Nutzen bringen und von diesen auch nicht gewünscht, aber von der Mehrheit der Politiker verabschiedet werden. Dabei wirft er den neoliberalen Parteien Wirtschaftshörigkeit vor.

Wer zieht den Nutzen aus der Agenda 2010, aus den Ein-Euro-Jobs, aus der Leiharbeit? Welcher Zusammenhang besteht hier zur ständigen Forderung nach Wirtschaftswachstum? Die Antworten finden sich in seinem Buch.
Der in Dortmund lebende Autor prangert in seinem Buch marktradikale  Prinzipien der Wirtschaft an, fordert eine stärkere Orientierung an ethische Belange und die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens.

Über den Autor

Bernd Obergassel, Dipl.-Ing. Dipl.-Wirt.Ing. (FH), geboren 1962 in Dortmund.
Studium in Dortmund.

Erschienen ist sein Buch im Schwedhelm Verlag Regensburg, 202 Seiten,
Softcover, Preis: 12,80 Euro, ISBN 978-3-941317-03-1

Bestellbar bei
www.buch24.de  
www.weltbild.de
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www.buch.de
 www.amazon.de    oder beim Verlag

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Selbstständige benötigen immer häufiger Leistungen nach Hartz-IV

Nach einer Aufstellung der Nürnberger Bundesagentur für Arbeit haben im Februar 2009 117.566 Selbstständige ergänzende Leistungen nach Hartz IV erhalten. Im Dezember waren es noch 112.256. Im Verlauf von zwei Jahren hat sich damit die Zahl der „aufstockenden Selbstständigen“ verdoppelt, und der Trend setzt sich weiter fort.

heise online 05.08.2009

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Hartz IV: Rente und ALG II Berechnung

Eine Rente, die unter das Existenzminimum fällt, verstößt gegen die Verfassung. Das Bundessozialgericht stellte aktuell fest, das die ALG II Berechnungen bei Partnerschaften mit Rentnern stellenweise falsch sind.

In einem aktuellen Urteil (BSG, Aktenzeichen: B 14/7b AS 58/06 R) des Bundessozialgerichtes in Kassel heißt es, dass die Berechnungen des Arbeitslosengeldes II (ALG II) teilweise fehlerhaft seien. Dieses Urteil bezieht sich auf den Lebensumstand, wenn Rentner mit erwerbslosen Partner zusammen leben und eine Partnerschaft bilden. Bislang lagen viele dieser Lebensgemeinschaften unter dem festgesetzten Existenzminimum. Das BSG in Kassel stellte nun abschließend fest, dass bei beiden Partnern das Existenzminimum gesichert sein muss.  mehr

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1-Euro-Jobs: demütigende, sinnlose Beschäftigungen

Von Claudia Klinger

“Sinndichte” hieß die 1-Euro-Job-Maßnahme, zu deren Abschlussversanstaltung ich kürzlich eingeladen war: einer der unzähligen “Maßnahmeträger” in Berlin, die für die ARGE (früher Arbeitsamt) Projekte zur Beschäftigung von Arbeitslosen durchführen, hatte ein ganzes Jahr lang Künstler mit weitgehend sinnfreien Tätigkeiten beglückt, deren spärliche Ergebnisse nun präsentiert wurden.


hier weiterlesen

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Karlsruhe stärkt Recht auf kostenlose Rechtsberatung

18.06.2009, Quelle:dpa,t-online.de

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte Bedürftiger auf kostenlosen anwaltlichen Rat gestärkt. Wer sich gegen den Bescheid einer Behörde zur Wehr setzen will und dazu den juristischen Rat eines Experten benötigt, kann nicht auf das Fachpersonal derselben Behörde verwiesen werden, die den
umstrittenen Bescheid erlassen hat, heißt es in einem aktuellen Beschluss (AZ.: BvR 1517/08). mehr


hier auch das Urteil
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Hartz IV: ALG II Regelsätze ab 1. Juli 2009 leicht angehoben -Hartz IV Schulkinder erhalten 100 Euro Schulstarterpaket

Ab Juli 2009 wird der Hartz IV Regelsatz für Alleinstehende parall zur Rentenerhöhung auf 359 Euro angehoben. Die Anpassung der ALG II- Regelleistung erfolgt immer im Verhältnis der Rentenerhöhung. In Ostdeutschland werden die Renten um 3,38 Prozent, in Westdeutschland um 2,41 Prozent erhöht. Somit können sich 20 Millionen Rentner auf eine Rentenerhöhung freuen. 6,6 Millionen Hartz IV - Empfänger werden etwa, 2,3 Prozent mehr ALG II- Leistungen erhalten, Alleinstehende also 8 Euro mehr im Monat haben; ein wirklicher Grund zur Freude ist dies sicher nicht. So fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband eine Anhebung des Regelsatzes auf 440 Euro und die Linkspartei auf 500 Euro. Nur so könne der Armut in Deutschland angemessen begegnet werden.

Damit betragen die neuen Regelsätze:

359 Euro für Alleinstehende und Alleinerziehende 
323 Euro für volljährige Partner
287 Euro für Kinder ab Beginn des 15. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
251 Euro für Kinder ab Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres
215 Euro für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres

Die Einführung der neuen Altersstufe für Kinder zwischen 7 und 14 Jahren erfolgt in Umsetzung des Konjunkturpaktes II der Bundesregierung.
Sowohl die Einführung der neuen Altersstufe sowie die Neuberechnung auf den erhöhten Regelsatz ab 01.07.2009 werden automatisch durchgeführt. Bezieher des Arbeitslosengeldes II erhalten in Kürze entsprechende Änderungsbescheide.


Schüler bzw. Schulkinder, deren Eltern Hartz IV- Leistungen beziehen, bekommen ab dem Jahr 2009 100 Euro zusätzlich als Schulstarter Paket.

Für den Fall, dass wenigstens ein Elternteil aus der Familie einen Anspruch auf ALG II, also auf Arbeitslosengeld II -Zahlungen hat, so gibt es 100 Euro pro schulpflichtigem Kind für Schulmaterialien. Diese Zahlungen, die zusätzlich zu den regelmäßigen Hartz IV -Geldern gezahlt werden, sollen immer zu Beginn des neuen Schuljahres ausgezahlt werden, also erstmals zum 1. August 2009.

Ein Schulbedarfspaket ist von vielen sozialen Verbänden gefordert worden.
hier ein mehr


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Bundesverfassungsgericht fordert

im Normenkontrollverfahren gegen die Hartz-IV-Regelsätze betr. Kinder und Erwachsene zur Stellungnahme bis 15. Juli 2009 auf!

In dem derzeit anstehenden Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, Az.: 1 BvL 1/09 (Vorverfahren und Vorlagenbeschluß LSG Hessen Az.: L 6 AS 336/07), in dem es um die Verfassungswidrigkeit der Hartz-IV-Regelsätze für Kinder UND Erwachsene geht, hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr schriftlich die Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme bis 15. Juli 2009 aufgefordert.

hier mehr

Es ist davon auszugehen, dass das Bundesverfassungsgericht noch vor der Bundestagswahl 2009, also in diesem Jahr, entscheidet, siehe dazu:

Bundesverfassungsgericht unter Punkt 23

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Dorstener Arbeitslosentreff stellt Dringlichkeitsantrag beim Rat der Stadt Dorsten zur Einstellung Langzeitarbeitsloser  -  hier herunterladen

DAT: Gelder nicht verfallen lassen

WAZ Dorsten, 06.10.2008

Für Einstellung Langzeitarbeitsloser erhalten Arbeitgeber Zuschüsse

 

Dorsten. "Warum sollen wir Gelder verfallen lassen, die dazu gedacht sind, Menschen wieder in Arbeit zu bringen", fragt Reinhild Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT), jetzt nicht nur öffentlich, sondern auch in einem Antrag an den Rat. Ihr Vorschlag: Langzeitarbeitslose wieder in Lohn und Brot zu vermitteln. Arbeitgeber: die Stadt.

Hinter dem Anliegen stehen die Maßnahmen des Bundes "zur Beschäftigungsförderung von Menschen mit Vermittlungshemmnissen." Dazu hat der Kreis Recklinghausen 6,57 Millionen Euro zugeteilt bekommen, 700 000 Euro gehen davon theoretisch an die Stadt Dorsten. Wenn die sie nutzt. "Ansonsten verfällt das Geld", sagt Reska. Sie hat in Erfahrung gebracht, dass "die Vestische Arbeit bislang 24 Beschäftigungsmaßnahmen eingerichtet hat, für die von dem Zuschuss etwa 240 000 Euro eingesetzt werden." Um die restlichen Mittel nicht "in den Wind zu schreiben", fordert Reska die Kommune auf, "zu prüfen, ob die Stadt nicht als Arbeitgeber auftreten und in diesem Sinne versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse schaffen könnte".

Vorschläge, in welchen Bereichen die Maßnahmen angesiedelt werden könnte, liefert der DAT gleich mit: bei der Einrichtung von Betreuungs-plätzen für Kinder unter drei Jahren und der Ausbildung von Erzieherinnen; bei der Einrichtung städtischer Reparaturkolonnen; Hilfe für Sportvereine bei Pflege, Reparatur und Sanierung ihrer Sportanlagen. Reinhild Reska: "Gleichzeitig sollte man schauen, ob die verschiedenen Maßnahmen nicht in einer Beschäftigungsgesellschaft, die dann gegründet werden müsste, konzentriert werden könnten." Für die Stadt, so rechnet die DAT-Vorsitzende vor, würde sich das Engagement rechnen: "Bislang muss sie für Hartz-IV-Empfänger Wohngeld zahlen. Das ließe sich mit den 25 Prozent - 75 Prozent übernimmt der Bund - , die sie pro Arbeitsplatz zuzahlen müsste, gegenrechnen." SM

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"Draußen vor der Tür"


Hartz-Hearing unter der Brücke - und nicht im Landtag

Der Ort des Geschehens ist symbolträchtig, Anlass und Zeitpunkt der ungewöhnlichen Veranstaltung sind sogar im Nachhinein noch passend gemacht worden. Eine Woche nach Feststellung der beiden Chemnitzer Wirtschaftswissenschaftler Friedrich Thießen und Christian Fischer, eine Kürzung der monatlichen Hartz-IV-Zuweisung auf 132 Euro sei verantwortbar, kommen am nächsten Freitag Betroffene selbst zu Wort.
Und zwar nicht, wie ursprünglich vom fraktionslosen Landtagsabgeordneten Rüdiger Sagel (Linke) geplant, im Landtag, sondern ein paar Steinwürfe weiter unter der Rheinknie-Brücke. Da das Parlamentspräsidium das Hartz- IV-Hearing als Parteiveranstaltung einstufte und deshalb das Hohe Haus als Sitzungsort verweigerte, organisierte Sagel die Anhörung kurzerhand in eine Outdoor-Veranstaltung um. Holte eine polizeiliche Genehmigung ein, organisierte Bühne und Lautsprecherequipment und hofft nun auf gutes Wetter. 150 Teilnehmer haben bis jetzt zugesagt, Experten von DGB, der Selbsthilfeorganisation Tacheles und Hochschulen (nicht aus Chemnitz) haben sich angesagt.

Vertreter des Dorstener Arbeitslosentreffs werden ebenfalls vor Ort sein.

Freitag, 12. September 2008 ab 15:00 Uhr, unter der Rheinknie-Brücke in Düsseldorf


Professor schürt Angriff auf arme Menschen in unserer Gesellschaft -
der DAT meint dazu: "Unverantwortlich, ihm sollte die Lehrerlaubnis entzogen werden! Nach einem Jahr ALG I könnte er  dann den Unsinn seiner Aussage an sich selbst erforschen.


Wer sich die "Studie" dieses Professors aus Chemnitz einmal durchlesen möchte kann das hier tun

Eine Gegenstudie gibt es auch bereits - BEACHTUNG EINER „STUDIE“
um„Die Höhe der sozialen Mindestsicherung“ der TU Chemnitz

hier weiterlesen
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Demonstration gegen schwarz/gelbe Landespolitik

Am 25.08.08 war Sozialminister Laumann zu Gast bei der Dorstener Arbeit. Der Dorstener Arbeitslosentreff organisierte daraufhin eine Demo vor der Dorstener Arbeit. Die Dorstener Linke erklärte sich spontan zur tatkräftigen Unterstützung bereit.
Grund für diese Demo war die politische Fehlentscheidung des Ministers der ersatzlosen Streichung öffentlicher Mittel aus EU-Geldern zur Förderung der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen.

hier Bilder und Presseartikel

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Große finanzielle Not bei armen Familien zur Einschulung ihrer Kinder

Im Hinblick auf das bald beginnende neue Schuljahr und insbesondere die Einschulung der Kinder sieht der DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V. noch verstärkt die finanziellen Nöte der armen Familien in Dorsten in den Vordergrund rücken. Eine alleinerziehende Mutter gab mir heute eine Liste mit allen Materialien, die ihre kleine Tochter für das erste Schuljahr benötigen wird. Darin sind enthalten: 

Die dort aufgeführten benötigten Sachen schlagen mit mindestens 100 bis 150 € zu Buche. Allerdings enthält diese Aufstellung noch keinen Schulranzen sowie eine Schultüte; also kommen mindestens 80,00 € noch hinzu.
Ebenso fehlt der Posten für die eigentlichen Bücher.
Die Kosten für die Einschulung und das erste Schuljahr belaufen sich somit ohne Essensgeld auf bis zu 250 € pro Kind.

Die Mutter weiß nicht, wie sie das bezahlen soll.


Die Eltern, die Leistungen nach SGB II bzw. SGB XII beziehen, stehen einem unlösbaren Problem gegenüber. Für Kinder bis 14 Jahren beträgt der  Hartz IV – Regelsatz 211 €.  Das Kindergeld wird dabei aber angerechnet, sodass es den Eltern nicht zusätzlich zur Verfügung steht.

Angesichts dieser Problematik stellt sich mir die Frage, woher arme Eltern das Geld für die Einschulung und ein Schuljahr ihrer Kinder auftreiben sollen?  Die Aktion „Kein Kind ohne Mahlzeit“, die eh nur bis zum Sommer 2009 läuft, ist hier bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn auch in Dorsten haben wir es mit einer nicht hinzunehmenden sozialen Schieflage zu tun:  

Arme Kinder haben schlechte Bildungschancen.

Das könnte nur durch politisches Handeln verändert werden.

Sämtliche Schulbücher, Schulmaterialien und Schulessen der Kinder aus armen Familien müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Nur so haben diese Kinder auch die gleichen Chancen. Private Spendenaktionen sind zwar gut gemeint, leider aber nicht ausreichend. Unsere Kommunalpolitiker sollen sich bitte schön nicht wieder damit herausreden, man sei ja eine Nothaushaltskommune usw. und könne das nicht gewährleisten. Wenn es jemand Ernst meint mit gleichen Bildungschancen für alle, dann muss halt entsprechend Druck auf die Landes- und Bundespolitik ausgeübt werden.

Hartz IV ist ein Instrument, das unsere Gesellschaft immer weiter spaltet.

Reinhild  Reska

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Unmut, Protest und Solidarität

Dorstener Arbeitslosentreff (DAT) demonstriert auf dem Marktplatz gegen die geplante Streichung von Fördermitteln für Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren

WAZ vom 21.05.2008



Dorsten.
"Wenn die Arge jetzt auch noch die Beratung von Arbeitslosen übernehmen sollen und dafür die unabhängigen Arbeitslosenzentren und Beratungsstellen in NRW wegfallen, dann ist das Lämmer vor die Wölfe führen", bringt Reinhild Reska ihren Unmut auf den Punkt.
Etwa 40, 50 Menschen hatten sich am Dienstagvormittag auf dem Marktplatz zusammengefunden, um lautstark ihren Protest gegen das Sparprogramm der CDU-Landesregierung kund zu tun. "Viele Bürgerinnen und Bürger sind stehen geblieben, haben nachgefragt, sich unser Infoblatt aushändigen lassen", lobte Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT) das Interesse. Und: "Es waren aber auch etliche Menschen dabei, die uns ihre Probleme geschildert und um einen Beratungstermin gebeten haben." Allein diese Tatsache mache deutlich, so die DAT-Vorsitzende, wie hoch der Bedarf nach individueller Unterstützung sei. Reska: "Die Menschen brauchen einen geschützten Raum, in dem sie ihre Anliegen besprechen können, in dem sie ernst genommen und auch über ihre Rechte aufgeklärt werden." Die ARGE gerate ihrer Ansicht nach "in einen Zwiespalt und Interessenskonflikt, wenn sie auf der einen Seite Sanktionen verhängen müsse und auf der anderen Seite unabhängig beraten solle." Hier sieht auch Sozialpfarrer Hans-Udo Schneider ein großes Konfliktpotential:"Bei einem Treffen von kirchlicher Seite mit Arbeitsminister Laumann haben wir ihm jüngst vorgeschlagen, die Förderung vielleicht unter einem anderen Titel laufen zu lassen. Ich habe den Eindruck, Laumann hat Angst, sein Gesicht zu verlieren, wenn er zunächst die Fördermittel streicht und jetzt wieder eine Zusage machen soll. Eine andere Firmierung wäre somit vielleicht ein Ausweg." Der Dorstener Arbeitslosentreff ist übrigens von der angekündigten Streichung der Fördermittel selbst nicht direkt betroffen. Reinhild Reska:"Dadurch, dass wir uns erst später gegründet haben, sind wir erst gar nicht ins Verteilungsverfahren gekommen. Sollte die Mittelstreichung allerdings zurückgezogen werden, könnten wir auch einen Antrag auf Zuschüsse stellen. Dennoch aber ist es uns wichtig, uns mit den Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW solidarisch zu erklären, denn letztendlich geht es um die Menschen, die sonst auf der Strecke blieben."
von Susanne Menzel


Eindrücke einer erfolgreichen Aktion auf dem Dorstener Marktplatz

 

 

DAT will auf dem Marktplatz Flagge zeigen

WAZ  Dorsten vom 16.05.2008

Protest gegen geplante Kürzungen des Landes bei Arbeitslosenzentren

Dorsten. "Wir wollen Flagge zeigen gegen die weitere Entrechtung der Armen in unserer Gesellschaft", ruft Reinhild Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT) zu einem Bürgerprotest am kommenden Dienstag, 20. Mai, ab 10 Uhr auf dem Marktplatz auf. Hintergrund von Reskas Empörung ist die geplante Streichung der Fördergelder für Beratungsstellen und Arbeitslosenzentren in NRW. Reska: "Der DAT erhält zwar keine Fördergelder aus dem Topf der Landesregierung, aber wir möchten uns mit anderen Einrichtungen solidarisch und somit Flagge zeigen."

Durch die geplante Streichung der Fördermittel drohe den Anlaufstellen für viele Arbeitslose und Hartz-IV-Empfänger das Aus, befürchtet die DAT-Vorsitzende. "Dadurch werden speziell für diese Menschen die oftmals letzten noch bestehenden sozialen Kontakte auch noch wegfallen", so ihre Annahme: "Gerade die Arbeitslosenzentren bieten einen geschützten Raum, in dem die Menschen über ihre Existenzängste sprechen können, in denen sie aber auch Rat und konkrete Lebenshilfe erhalten. Die Zentren sind zudem oft der letzte Rettungsanker für Arbeitslose, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdiener gegenüber der häufig übermächtig erscheinenden Hartz-IV-Behörde."

Landesweit wird am Dienstag die unabhängige Sozialberatung gegen die Kürzungspläne auf die Straße gehen. Der DAT ist diesem Netzwerk angeschlossen und arbeitet in der Redaktionsgruppe des Bündnisses mit.

Reinhild Reska: "Wir planen an diesem Tag eine symbolische Beratung auf dem Marktplatz. Es werden also entsprechend kompetente Ansprechpartner vor Ort sein. Außerdem haben im Vorfeld zahlreiche Personen aus Kirche, Politik sowie von Gewerkschaften ihre Teilnahme zugesagt. Wir würden uns freuen, wenn sich auch möglichst viele Dorstener Bürgerinnen und Bürger solidarisch erklären würden. Die Arbeitslosigkeit kann jeden treffen."

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bündnisses unter www.sozialberatung-nrw.org/   SM


 

Aufruf zum Aktionstag
"Unabhängige Sozialberatung in NRW"
am 20. Mai 2008
auf dem Dorstener Marktplatz


Liebe interessierte Menschen,

die unabhängige Sozialberatung in NRW steht zur Disposition, ja vor dem Aus. In den letzten 20 Jahren haben sich in ganz NRW Strukturen gebildet, die eine unabhängige Sozialberatung für Arbeitslose, Sozialhilfe-Empfänger und Geringverdienende sicherstellten. Sie werden noch bis September 2008 durch öffentliche Gelder finanziert.

Wir, der DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V., sind bisher ohne Fördergelder ausgekommen. Bei uns wird nichts zusammenbrechen. Aber es wird zunehmend schwieriger, all den Ratsuchenden ehrenamtlich zu helfen. Auch wir brauchen Geld, um Referenten, Materialien, Spritkosten zu begleichen.

Viele Arbeitslosenzentren bzw. –beratungsstellen in NRW gewährleisten diese wichtige Arbeit für die Betroffenen durch fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn die öffentlichen Gelder gestrichen werden, müssen diese Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen schließen. 

Dieser Prozess geht einher mit der strengeren Handhabung der Beratungsscheine und Prozesskostenhilfen.

Arme Menschen bekommen dadurch immer weniger Recht(e).

Der DAT erklärt sich mit den über 150 Sozial-Einrichtungen in NRW solidarisch. Wir werden am 20. Mai auf dem Marktplatz in Dorsten unseren Stand aufbauen und unter freiem Himmel beraten. Das werden viele andere in ganz NRW auch so machen.
Für nähere Informationen bitte hier den Aufruf und den Flyer  herunterladen.  Ebenso gibt es eine Homepage: www.sozialberatung-nrw.org. Da können sich alle, die diese Aktion unterstützen, die Liste unterzeichnen. (unter Neuer Eintrag)

Es haben schon zahlreiche Organisationen und Einzelpersonen ihre Solidarität bekundet. Liste der Erstunterzeichner ansehen

Ich möchte Sie und euch im Namen des Bündnisses und vor allem im Namen der ratsuchenden Menschen um eine rege Beteiligung bitten.

Dazu sind alle, die sich solidarisch erklären wollen, am 20. Mai 2008 ab ca. 10:00 Uhr auf dem Dorstener Marktplatz herzlich eingeladen .

Dafür sage ich im Voraus vielen und herzlichen Dank.

Reinhild Reska
DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V.
Tel.:02362-995170
reinhild.reska@gmx.de

lesen Sie dazu auch  diese Pressemitteilung des Arbeitslosenzentrums Mönchengladbach e.V.

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"Gewollte Entrechtung der Mittellosen"


Dorstener Zeitung, von Michael Klein am 13. Mai 2008 17:43 Uhr
DORSTEN „Die Tendenz geht immer weiter dahin, dass die armen Menschen immer weniger Rechte haben.“ Sagt Reinhild Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs. Denn das Land will seine Förderung streichen.

Die Ankündigung der Landesregierung, die Förderung der unabhängigen Arbeitslosenzentren in NRW zu streichen, betrifft die Arbeitslosenberatung in Dorsten nicht direkt („wir bekommen keine finanzielle Unterstützung“), indirekt aber schon: „Wir hätten in der Zukunft gerne mal einen Zuschussantrag gestellt“, sagt die DAT-Vorsitzende. Denn die Arbeit auf rein ehrenamtlicher Basis lässt sich auf Dauer nicht mehr durchhalten“, so Reinhild Reska. Zumindest die Fahrt- und Materialkosten wolle man durch die Akquirierung von Spendengeldern hereinbekommen.

Sozialer Frieden gefährdet

Reinhild Reska befürchtet, dass durch die drohende Schließung der unabhängigen Arbeitslosenzentren „der soziale Frieden gefährdet wird: „Sozialberatung ist mehr als die Integration in den Arbeitsmarkt. Diese Arbeit können ARGEn und andere Behörden gar nicht leisten.“ Gleichzeitig werde eine weitere „gewollte Entrechtung der Mittellosen“ in Angriff genommen: „Die geplante Abschaffung der Prozesskostenhilfe verhindert die Durchsetzung der eigenen Interessen vor Gericht“, kritisiert die Dorstener Arbeitslosen-Treff.
Aus diesem Grund geht das „Netzwerk unabhängiger Sozialberatung in NRW“, dem auch der Dorstener Arbeitslosentreff angehört“, am Dienstag, 20. Mai, in vielen Orten des Landes auf die Straße. „Wir werden an dem Dienstag ab 10 Uhr auf dem Dorstener Marktplatz eine Beratung unter freiem Himmel veranstalten“, kündigt Reinhild Reska an.

Unterstützung zugesagt

Ihre Unterstützung vor Ort haben nach Angaben des DAT bereits folgende Gruppierungen erklärt: Das Industrie- und Sozialpfarramt Gladbeck/Dorsten/Bottrop, die IGBCE-Ortsgruppe Holsterhausen, die Beratungsstelle für Wohnungslose, Die Linke, die Erwachsenenbildung des evangelischen Kirchenkreises und Kindergärten. „Daneben haben viele Einzelpersonen bereits ihr Kommen angekündigt, um sich mit unserem Ansinnen solidarisch zu erklären“, sagt Reinhild Reska.

www.dat-dorsten.de
www.sozialberatung-nrw.org


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Ostern eines Hartz IV - Empfängers -- sind ARGEn zu einer Art vierten Gewalt in Deutschland mutiert?

Das, was man so über die Vestische Arbeit im Kreis hört, lässt einen ja oft den Glauben an Gerechtigkeit verlieren. Dieser Fall in Marl zeigt wieder einmal mehr, dass die Frage in der Überschrift mehr als Satire ist. Scheinbar setzt sich die Vestische Arbeit immer wieder über gerichtliche Vorgaben hinweg, ja ignoriert sie.

Wie dem DAT – Dorstener Arbeitslosentreff e.V. zu Ohren gekommen ist, hat ein Hilfeempfänger aus Marl seit Oktober 2007 bis auf einen Abschlag ca. 200 € im Februar keine SGB II-Leistungen erhalten. Er ist über 50 und herzkrank.

Am 12.02.2008 verpflichtete sich die Vestische Arbeit im Vergleich vor dem Sozialgericht die Leistungen rückwirkend seit Oktober 2007 zu überweisen und die laufenden Zahlungen aufzunehmen.

Trotzdem führt die Bezirksstelle Marl den Vergleich nicht aus und schiebt Ausflüchte vor.

Er kann keine Schulden mehr machen und überlegt stattdessen etwas aus dem Haushalt zu verkaufen. Der verzweifelte Hilfeempfänger sagt dazu:“ Das ..klappt auch nicht, weil mir hier im Haushalt nichts gehört, es gehört ausschließlich meiner schwerkranken alten Mutter....zu dem sind die Möbel und Geräte alle 30 Jahre und älter..so etwas lässt sich sowieso nicht verkaufen..was ich über Internet zum Verkauf angeboten habe ist mein 3 Jahre alter Roller..leider bisher erfolglos...was soll ich sonst noch tun um irgendwie an Geld zu kommen? Ich könnte normalerweise noch meinen Hund verkaufen, das wäre meine einzige Kapitalanlage, die ich anbieten könnte..aber das würde mir das Herz zerreißen.“

Und weiter sagt er bitter: ..“das Osterfest ist für mich gelaufen, habe immer noch kein Geld auf der Kasse, habe dem Arbeitsamt schon zweimal über Internet geschrieben und keine Antwort bekommen...das ist einfach Verarscherei!!!“

Auf Nachfrage des DAT teilte sein Anwalt Markus Klinder, Hartz IV-Experte aus Marl-Polsum, mit, dass erst nach massiver Intervention am Gründonnerstag gegenüber der Zentrale der Vestischen Arbeit in Recklinghausen die Bezirksstelle Marl plötzlich umgehend die sofortige Zahlung nach den Feiertagen zusagte.

Dazu teilt der Betroffene heute, am 25.03.2008 seinem Anwalt mit:“ Bin heute morgen voller Hoffnung zum Arbeitsamt gelaufen...und was war? Wieder nur eine einmalige Auszahlung bekommen von 228 Euro. ...das andere Geld, sagte Frau H....in den nächsten Tagen..warum können sie das Geld nicht gleich auszahlen? ..Sie sagten doch, dass ich das Geld in voller Höhe bekommen sollte...nun wieder 4 Wochen warten?????“

Sein Anwalt teilte dem DAT heute mit, dass er nun Zwangsgeld beantragen wolle. Denn der Vergleich vor dem Sozialgericht sieht keine ratenweise Zahlung noch eine eigenmächtige Stundung vor.

Dieses ist kein Einzelfall. Es ist ein Skandal ohne Beispiel, wie Hilfeempfänger in Marl und anderswo im Kreis behandelt werden. Hier können Ausreden, dass die Vestische Arbeit ja nur die Gesetze umsetzt, nicht geltend gemacht werden. Denn wo im SGB II steht , dass die Vestische Arbeit verpflichtet ist, die Menschen zu entwürdigen und ihnen, sogar nach Gerichtsbeschluss, die Leistungen zu verweigern? Angesichts dieser Auswüchse muss sich die Politik fragen lassen, ob es nicht an der Zeit ist, dieser menschenunwürdigen Praxis ein Ende zu setzen.!?

22.März 2008, Reinhild Reska

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Viel gefordert, wenig gefördert

WAZ Dorsten, 19.03.2008, Von Susanne Menzel

Betroffene fühlen sich von der Arge missbraucht:

 "Nach 30 Jahren
Berufserfahrungen ist ein
Hilfsdienst im Garten- und Landschaftsbau keine wirkliche Qualifikation."

Verweigern Hartz-IV-Empfänger eine Arbeit, drohen ihnen Bezugskürzungen. HARTZ-IV-EMPFÄNGER UND IHRE ERFAHRUNGEN MIT DEN FALLMANAGERN Dorsten. "Gefordert wird viel, gefördert wird wenig." Der Satz klingt resigniert, entmutigt, frustriert. Und er bringt genau diese Gefühle zum Ausdruck, die die Hartz-IV-Empfänger an diesem Nachmittag im Agatha-Pfarrheim bewegen.

Draußen bläst der Wind um die Mauern, im Inneren ist es ein Sturm der Entrüstung, der sich von Minute zu Minute mehr entfesselt. Gut 20 Menschen sind auf Einladung des Dorstener Arbeitslosentreffs (DAT) an dem Donnerstag erschienen, wollen berichten, welche Erfahrungen sie mit der örtlichen Arge, mit ihren zuständigen Fallmanagern gemacht haben. Es sind fast durchweg negative Beispiele, die dort aufgezählt werden. Beispiele von Mobbing und Willkür. Beispiele, die eher an eine Feudalherrschaft denn ein gesetzlich gefordertes partnerschaftliches Miteinander erinnern. Beispiele, die ratlos machen, die das Gefühl der Hilflosigkeit bestärken. Beispiele, die aber auch Wut und Empörung hervorrufen.

Die meisten der Menschen, fast alle jenseits der 40, wollen erzählen, wollen ihre Probleme einmal öffentlich machen. Wollen aber "bitte nicht mit Namen in der Zeitung stehen." Aus gutem Grund: "Dadurch werden unsere Probleme noch größer als sie schon sind. Wir haben Angst vor Repressalien. Denn wir haben praktisch kaum Chancen, uns zu wehren. Der Gang vors Gericht, um unsere Rechte durchzusetzen, dauert in der Regel drei Jahre. Bis dahin sind wir vom Wohl und Wehe unserer Fallmanager abhängig. Und müssen uns unter Umständen mit Lebensmittelgutscheinen über Wasser halten."

Klingt hart, auf den ersten Blick unglaubwürdig. Doch die Erfahrungen, über die die Menschen hier berichten, erklären einiges.

Wie das Schicksal des älteren, ehemaligen Schriftsetzers. Über 30 Jahre Berufserfahrung hat er auf dem Buckel. Jetzt, mit 55 Jahren, steht er auf der Straße, bekommt Hartz-IV - und keinen Job mehr.

"Ich würde mich gerne weiter qualifizieren", sagt er in der Runde. Und hat es auch seinem Arge-Fallmanager mitgeteilt. "Doch bekommen habe ich von der Arge den Marschbefehl zu einem Einsatz im Garten- und Landschaftsbau. Wie mich das weiterbringen soll, ist mir schleierhaft." Gemeinsam mit 17-, 18-Jährigen sei er eingesetzt worden: "Schulabbrecher und ohne Lust, irgendetwas in die Hand zu nehmen. Und genauso wie sie wurde ich auch behandelt. Das passt doch nicht." Auch Abrechnungen für seine Arbeit habe er nie erhalten: "Das Geld kam, wann man bei der Arge wohl überweisen wollte. Nachvollziehbar war es jedenfalls nicht." Sechs Monate habe er im Garten- und Landschaftsbau gearbeitet, trotz ärztlicher Bescheinigung, dass er für solche Tätigkeiten gesundheitlich nicht geeignet sei, habe er vorwiegend Pflasterarbeiten ausführen müssen. "Das habe ich irgendwannn nicht mehr eingesehen. Das muss ich mir in meinem Alter auch nicht mehr antun. Eine 40-Stunden-Woche in einem Metier, das mich nicht weiter bringt. Wer sollte mich mit 55 Jahren als ungelernter Gärtner einstellen? In meinem eigentlichen Beruf dagegen wurde ich weder qualifiziert noch geschult. Das kann doch nicht angehen."

"Doch, das geht", bestätigt Markus Klinder, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Sozialrecht, der an diesem Nachmittag aus Marl-Polsum angereist ist. "1-Euro-Jobs sind keine rechtlichen Arbeitsverhältnisse, sondern Maßnahmen, zu denen man herangezogen wird. Und die Behörde hat dabei einen sehr weiten Spielraum." Verweigert jemand die Arbeitsaufnahme, kann sie Sanktionen in Form von Zahlungskürzungen verhängen. Klinder: "Es ist ein langer Weg durch die Gerichtsbarkeit, diese Sanktionsbescheide zu überprüfen. Im Grunde sind die Betroffenen wehrlos."

"Und dazu werden wir noch wie unmündige Kinder behandelt. Das ist fast wie eine Verurteilung", befanden die Anwesenden. Zudem: "Je mehr man sich dagegen wehrt, desto mehr Druck wird als Retourkutsche von Seiten der Fallmanager ausgeübt."

Wie im Fall des gelernten Bürokaufmannes, der sich zum Mediengestalter weitergebildet hatte, nun aber erneut ohne Job dasteht: "Ich habe bei dem für mich zuständigen Arge-Mitarbeiter drum gebeten, mich vielleicht als Praktikant - wenn's sein muss auch kostenlos - an eine entsprechende Firma zu vermitteln. Und darauf hingewiesen, dass ich schwerster Allergiker bin, also für den Garten- und Landschaftsbau nicht tauge. Nach wenigen Tagen bekam ich einen Bescheid: Ich sollte in genau - den Garten- und Landschaftsbau."

Er habe sich stattdessen selbst einen 400-Euro-Job als Taxifahrer besorgt, erzählt der Hartz-IV-Empfänger. "Gut angekommen ist das auf dem Amt nicht.Aber dort hat man sich nicht mal die Mühe gemacht, vielleicht etwas Passendes zu finden. Ich habe den Eindruck, die verwalten Menschen wie andere Akten. Der Mensch mit seiner Qualifikation wird dort ja gar nicht gesehen."

Im Gegenteil: Immer wieder kämen die gleichen Anschreiben. Je weniger man darauf reagiere, desto fordernder würde der Ton. Der einstige Bürokaufmann: "Das gipfelte darin, dass ich für eine Arbeitsvermittlung auf meine Mitwirkungspflicht hingewiesen wurde. Das ist ja in Ordnung. Dafür aber sollte ich eine Schulbescheinigung und die Zeugnisse meines Sohnes beibringen. Schulbescheinigung, das ist noch nachvollziehbar. Aber was, bitte schön, haben die Noten meines Sohnes mit meiner Arbeitsqualifikation zu tun?"

Andere dagegen erzählten, der Ehepartner sei ebenfalls aufgefordert worden, vor der Behörde zu erscheinen. Sofern er/sie berufstätig sei, wäre die Gehaltsbescheinigung beizubringen. Einige Ehepartner seien daraufhin aufgefordert worden, ihre Stellen zu wechseln, weil sie unter Umständen in anderen Firmen mehr Geld verdienen könnten, um so den gemeinsamen Lebensunterhalt zu sichern. "Meine Frau sollte nach 20 Jahren Firmenzugehörigkeit ihren Arbeitsplatz wechseln. Für ein paar Euro mehr im Monat", sagt ein Mann. Die Ehefrau hat abgelehnt.

Besonders drastisch ist auch die Situation einer fünfköpfigen Familie: Vater und Mutter beziehen Hartz-IV, der Mann nimmt zurzeit an einer Umschulungsmaßnahme in Dortmund teil. Die Mutter erzieht die Kinder im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren, wollte sich jetzt an der Abendschule weiterbilden. Dem stimmt die Arge auch grundsätzlich zu, verlangt aber eine zusätzliche Arbeitsaufnahme von der Frau. Und vermittelte ihr einen Job in der Bäckerei.

Dort soll die Mutter mittags starten, Ende gegen 20 Uhr. Der Hinweis der Dorstenerin, dass sie grundsätzlich die Stelle annehmen würde, nachmittags allerdings die Kinderbetreuung nicht gesichert sei, ließ die Arge unbeeindruckt. Sie drohte bei Nichtaufnahme mit Bezugskürzungen, beziehungsweise mit Lebensmittelgutscheinen statt Bargeld-Überweisungen. Die Mutter fügte sich, der Not gehorchend, "verteilt" ihre Kinder momentan nachmittags in der Nachbarschaft.

"Das ist rechtswidrig. Ein solcher Einsatz kann nicht verlangt werden, solange die Kinderbetreuung nicht sicher gestellt ist", klärte Anwalt Klinder auf. "Die Frau könnte sich auf dem Klageweg wehren", zeigte er der Betroffenen ihre Möglichkeiten auf. Und warnte aber gleichzeitig: "Die Sozialgerichte sind allerdings massiv überlastet, die Verfahrensdauer ist lang. Darauf verlässt sich leider oft auch die Vestische. Der einzige Weg wäre, ein weiteres Mal mit den Fallmanagern zu sprechen und auf deren Entgegenkommen zu setzen."

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Ein- Euro- Jobs – Zwangskorsett für Hilfebedürftige

Um Hartz IV – Empfänger auf dem Arbeitsmarkt einzugliedern, stehen den Argen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dabei sollen aber laut SGB II vorrangig solche Maßnahmen eingesetzt werden, die die unmittelbare Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ermöglichen.

Die Vestische Arbeit vor Ort setzt scheinbar vornehmlich auf Ein-Euro-Jobs.  Bei einem Ein-Euro-Job entsteht kein reguläres Arbeitsverhältnis. Daher gibt es weder einen Arbeitsvertrag noch tarifliche Entlohnung, keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Urlaub, kein Streikrecht und keinen Kündigungsschutz. Es wird kein Arbeitsentgelt oder Lohn gezahlt. Lediglich eine „Mehraufwandsentschädigung“, weil die dem Alg-II-Empfänger durch Ausübung einer Arbeitsgelegenheit zusätzlich entstehenden Aufwendungen in der Regelleistung nicht berücksichtigt sind.
Ein–Euro–Jobber gelten nicht als arbeitslos und werden somit, obwohl sie bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos
gemeldet sind, zahlenmäßig nicht in der Arbeitslosenstatistik ausgewiesen.

Der Ein-Euro-Job wird den ALG II – Empfängern aufgrund einer Eingliederungsvereinbarung zwischen ihm und der Vestischen Arbeit zugewiesen. Dabei soll es sich um einen öffentlich-rechtlichen Vertrag handeln. Wie wir wissen ist ein Vertrag eine Aushandelung zwischen Partnern auf „gleicher Augenhöhe“.  Leider werden aber Hilfebedürftige von ihren Fallmanagern massiv unter Druck gesetzt, diese Vereinbarung zu unterschreiben. Weigern sich Arbeitslose jedoch ohne „wichtigen Grund“, die ihm angebotene Eingliederungsvereinbarung abzuschließen, kann die Hartz IV – Leistung gekürzt werden. Denn kommt eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande, erfolgt die Zuweisung dann einseitig durch Verwaltungsakt.

Und wer einen ihm zugewiesenen Ein-Euro-Job ohne „wichtigen Grund“ nicht aufnimmt oder fortführt, oder einmal fehlt und sich nicht am gleichen Tag krank gemeldet hat, dem wird das ALG II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt, im ersten Wiederholungsfall wird um 60 Prozent, im zweiten Wiederholungsfall um 100 Prozent gekürzt.

Diese Art, Hilfesuchende zu verunsichern und einzuschüchtern, ist ein Skandal und steht im krassen Widerspruch zu den mittlerweile sogar kommenden Vorgaben einzelner Politiker Eingliederungsvereinbarungen und Arbeitsgelegenheiten mit „Augenmaß“ abzuwickeln. Diese Ein-Euro-Jobs bringen, wie wir aus drei Jahren Hartz IV –Erfahrung wissen, Erwerbslose nicht in reguläre Jobs. Im Gegenteil zwingen die Regelungen der Ein-Euro-Jobs in Verbindung mit den verschärften Bedingungen des ALG II die Menschen mit staatlicher Hilfe in prekäre Arbeitsverhältnisse.

Alle Hilfesuchende, die über ihre Erfahrungen in diesem Bereich berichten möchten oder aber nur zuhören wollen, sind herzlich eingeladen:

Mittwoch, 12.März 2008, schon um 15:00 Uhr

Agatha-Pfarrheim, An der Vehme

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„Höheres Kindergeld hilft Armen nicht“

WAZ vom 18.02.2008

Köln. Bei der geplanten Erhöhung des Kindergeldes gehen die ärmsten Familien nach Aussage des Sozialwissenschaftlers Professor Christoph Butterwegge leer aus. „Diejenigen, die Hartz IV beziehen, bleiben auf der Strecke, weil das Kindergeld als Einkommen auf das Sozialgeld angerechnet wird“, sagte er. Somit bringe es denen keine Vorteile, die es am dringendsten bräuchten. „Man muss vor allem diejenigen Kinder unterstützen, die wenig haben und in Familien aufwachsen, die ihnen nicht genug bieten können.“ Laut Kinderschutzbund leben in Deutschland 2,6 Millionen Kinder bis 18 Jahre auf Hartz IV-Niveau.


Der Aussage von Prof. Butterwegge kann sich der Dorstener Arbeitslosentreff nur anschließen.
Generell ist es immer zu begrüßen, wenn Familien mit Kindern vom Staat mit einer Erhöhung des Kindergeldes oder Steuererleichterungen bedacht werden. Sie sind es ja auch, die den größten Teil zum Erhalt unserer Gesellschaft beitragen.

Leider hat die CDU-Familienministerin dabei nicht an arme Familien gedacht. Denn egal wie hoch das Kindergeld auch sein mag, Empfänger von Sozialhilfe und Hartz IV (darunter fallen auch Menschen, deren Lohn zum Lebensunterhalt nicht ausreicht), bekommen immer nur Hartz IV – Niveau.

Kindern bis 14 Jahre stehen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII im Monat 208 Euro und Jugendlichen 278 Euro zu.
Das Kindergeld wird in voller Höhe von zur Zeit 154,- Euro bei den o.g.Transferleistungen abgezogen, sodass dann Kinder bis 14 Jahre 54 und Jugendliche 124 Euro von der Arge überwiesen bekommen.  Das Kindergeld steht ihnen nicht zusätzlich zur Verfügung, Erhöhungen gehen an ihnen vorbei.

208,-Euro bzw. 278,- Euro im Monat sollen reichen für:
√ Essen
√ Trinken

√ Strom
√ Möbel
√ Kleidung
√ Spielzeug
√ Fahrrad
√ Fahrkarten
√ Schulmaterial
√ Schulbücher
√ Sportzeug
√ Sportverein
√ Musikunterricht
√ Kino- und Besuch anderer Veranstaltungen sowie der
√ Besuch von Freizeitparks oder Freizeitbädern
√ Urlaub


Da sagen wir: Das reicht nie und nimmer!!!!

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 





 

 




 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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