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Nächste
Sprechstunde des DAT ist am Montag, 27.05.
um 17:00 Uhr im St. Agatha-Pfarrheim
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Am 24. Juni ist wieder DAT-Treff.
Dazu laden wir alle Interessierten herzlich ein!
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Vergünstigungen für Arbeitslose und Geringverdiener
Arbeitssuchende und
Geringverdiener sollten den
möglichen Bezug folgender Leistungen prüfen lassen:
-
Wohngeld
Jede/r Bürger/in mit geringem Einkommen hat einen
Rechtsanspruch auf Wohngeld. Den Antrag erhalten Sie in Dorsten bei
der Wohngeldstelle, Bismarckstr. 1.
Bitte beachten Sie, dass Arbeitslosengeld II bzw. Hartz
4-Beziehende kein Wohngeld erhalten können, da die Kosten der
Unterkunft bereits im
Arbeitslosengeld II enthalten sind.
-
Ergänzendes
Arbeitslosengeld II
Möglicherweise ist Ihr Gehalt so gering, dass Sie Anspruch auf
ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, d.h. Ihr Einkommen wird
aufgestockt, um das gesetzlich vorgegebene Existenzminimum zu
garantieren.Ergänzendes Arbeitslosengeld II ist kein Almosen,
sondern ein Rechtsanspruch und liegt mit Freibeträgen weit über dem
Grundbetrag.
-
Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung
Arbeitslosengeld II-Beziehende haben einen Anspruch auf diese
Befreiung, aber nur auf Antrag! Diese Anträge müssen vom
Leistungsbezieher gestellt werden
www.gez.de
; - und zwar jedes halbe Jahr neu gestellt werden!
-
Hundesteuer
Bei der
Hundesteuer erhalten Alleinstehende Empfänger von Grundsicherung
eine Ermäßigung von 40% für einen Hund.
-
Dorsten-Pass
Beziehende von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung erhalten auf
Antrag den Dorsten-Pass beim Bürgerbüro..
Die Vergünstigungen gelten für folgende Einrichtungen:
Bäder
In
Dorstener Bädern
gibt es für Dorsten-Pass-Inhaber/innen z.Zt. keine Ermäßigung!
Aber
Stadtbibliothek
Inhaber/innen
des Dorsten-Passes
- unter 18 Jahren zahlen 3,00 Euro jährlich
- ab 18 Jahren 8,50 Euro jährlich
- Familien zahlen 12,50 Euro jährlich
Volkshochschule
Inhaber/innen des
Dorsten-Passes erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%. Bei
Exkursionen, Studienreisen und Angeboten im Rahmen der
„Weiterbildung auf Bestellung“ ist kein Gebührenerlass möglich.
Dieses gilt auch für Verbrauchsmaterial.
Musikschule
Inhaber/innen des Dorsten-Passes erhalten eine Ermäßigung von 60%
der jeweils geltenden Gebühren. In diesem Fall wird keine
Geschwisterermäßigung gewährt. Im Rahmen des Programmes „JeKi“ sind
Inhaber/innen des Dorsten-Passes von den Gebühren befreit.
Gebührenermäßigung oder –befreiung gelten nicht für die Überlassung
(Leihe) von Instrumenten und Zubehör.
Bei Veranstaltungen
des
Kulturamtes (Theater-, Konzert- und Sonderveranstaltungen)und des
Jugendamtes der Stadt Dorsten ergeben sich Ermäßigungen aus der
Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung. Im Regelfall 50% des
Eintrittspreises. Es lohnt sich immer auch in anderen Städten
nachzufragen.
Beispielsweise gab es bei Veranstaltungen im Glashaus in
Herten für Inhaber des Dorsten-Passes Ermäßigungen.
-
Förderung von
Bildung und Teilhabe
Wer
Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld
bezieht kann seit 2011 für seine Kinder zu bestimmten Anlässen
Zuschüsse erhalten. Gefördert werden Kultur-, Sport und
Freizeitaktivitäten, Mittagessen in Kita und Schule, Schulbedarf,
Ausflüge und Schulbeförderung.
Die Lernförderung ist geöffnet worden und umfasst bei Bedarf bis zu
35 Std. pro Fach und pro Schuljahr.
Anträge müssen beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden.
-
Beratungshilfe und
Prozesskostenhilfe
Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht
Dorsten, Alter Postweg 36, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe
beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen fachanwaltlichen Rat
benötigen. Die Bewilligung ist
von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der
Erfolgsaussichten abhängig.
-
Vergünstigungen der
Krankenkasse
Mit
Ausnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen alle
Versicherten Eigenanteile für Arztbesuche, Arzneimittel usw.
entrichten. Nur wer die Belastungs- obergrenze von 2% seines
Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1% bei chronisch Kranken) wird
für den Rest des Jahres von den Zuzahlungen befreit.
Sammeln Sie also Ihre Quittungen! In 2012 gilt als
Belastungsobergrenze bei Arbeitslosengeld II:
2 % = 89,76 Euro jährlich
1 % = 44,80 Euro jährlich
Laut Härtefallregel gibt es bei Zahnersatz 100 % Erstattung,
wenn sie den Leistungsbescheid zusammen mit der Kostenaufstellung
bei der Krankenkass vorlegen.
-
Sozialticket
Das SozialTicket
besteht aus einem Berechtigtenausweis und der jeweiligen
Monatswertmarke für 29,90 Euro.
Den Berechtigtenausweis füllt das Jobcenter oder Sozialamt aus und
Wertmarken erhält man unter Vorlage des Berechtigtenausweis z.B. in
den Kundenzentren der Bahn oder den Vestischen Straßenbahnen.
Berechtigt sind:
Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
im Alter
und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
- Empfänger von Wohngeld
- Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
im
Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII)
- Empfänger von Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz
- Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Das Sozialticket ist personenbezogen und ist somit nicht
übertragbar.
-
Vergünstigt
Einkaufen und Essen
Kaktus in Wulfen-Barkenberg und in Hervest
Bekleidung,
Wäsche, Möbel, Hausrat
geöffnet: 9:00 bis 18:00 Uhr
Dorstener Laden – Lebensmittel
dienstags
und freitags von 15:00 – 17:30 Uhr
und Kinderladen Kunterbunt
dienstags: 14:30 - 17:00 Uhr
freitags: 14:30 - 17:00 Uhr
Dimker Allee 20, 46286 Dorsten – Barkenberg
Kinderkleiderkammer
Kinderschutzbund Dorsten,
Wiesenstraße 8
Montag – Freitag von 9.00 – 13.00 Uhr
"Spinnennetz" des Vereins Frauen helfen Frauen
Second Hand Laden
Wiesenstr. 1
Tel.: 22336
Dorstener Tafel e.V.
Mittagstisch in Barkenberg
montags
und mittwochs von 12.30 bis 13.15 Uhr
Dimker Allee 20, 45628 Dorsten-Barkenberg
Telefon: 02369/208799
Mittagstisch
Altstadt
mittwochs und freitags von 12.30 bis 13.30 Uhr
Pfarrheim St. Agatha, An der Vehme 1,
46282 Dorsten
Telefon: 02362/72719
Kleiderkammer – Boutique für jedermann
Gut
erhaltene Erwachsenenkleidung und schöne Kinderkleidung gegen ein
geringes Entgelt.
Dienstags und donnerstags von 9:00 – 11:30 Uhr
sowie mittwochs von 14:00 – 16:00 Uhr
Am Duvenkamp, 46282 Dorsten-Hardt,
Nähe Autohaus Köpper, Tel. 02362-403437
sowie Second-Hand-Kleidung
Kirchengemeinde Holsterhausen, Martin-Luther-Str. ,
montags von 10:30 bis 12:30 Uhr
Sonderpostenverkauf
Berliner Platz, 46284 Dorsten- Holsterhausen,
montags, donnerstags, freitags: 10:00 bis 18:00 Uhr
samstags: 9:00 bis 14:00 Uhr
Weitere vergünstigte
Einkaufsmöglichleiten außerhalb von Dorsten
Umweltwerkstatt Brassert - Diakonie Kaufhaus
montags -
donnerstags: 9.00 bis 18:00 Uhr
freitags von 8:30 – 18:00 Uhr
samstags von 9.30 bis 13.00 Uhr
Lassallestr. 13, 45770 Marl
Caritas – Bekleidung und Mobiliar
mittwochs 15.00 Uhr - 17.00 Uhr und freitags 15.00 Uhr
Geschwisterstraße 36 45701 Herten -Westerholt
Telefon: 02 09-3 59 32 33
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