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"Vereint sind auch die Schwachen mächtig"



Der nächste Treff findet am Montag, den 13. Februar 2012 statt!

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Fachanwalt informiert über Mietrecht

Martin Röper vom Mieterverein referiert zu Fragen des Mietrechts und SGB II

Der Dorstener Arbeitslosentreff – DAT – führt in Kooperation mit dem Mieterverein eine Informationsveranstaltung zum Thema Mietrecht und SGB II durch.

Ein Thema, das bei den Beratungen der letzten Jahre eine zentrale Rolle gespielt hat, sind Wohnungsmängel und Schönheitsreparaturen. Obwohl es zum Punkt „Schönheitsreparaturen“ einige mieterfreundliche höchstrichterliche Entscheidungen gegeben hat, kommt es hier immer wieder zu Unstimmigkeiten zwischen Vermietern und Mietern – vor allem beim Auszug der Mieter. Dabei können  sich Fragen ergeben nach dem wann  und wie hoch und in welchen Fällen eine Mietkürzung angesagt ist oder wer für die Kosten der Renovierung aufkommen muss, wenn sich Stockflecken in den Räumen gebildet haben? Wann ist eine fristlose Kündigung sowohl durch den Mieter als auch durch den Vermieter gerechtfertigt? Was ist mit Nachmietern? – Darf der Vermieter sie ablehnen?

Neben diesen allgemeinen Fragen wird Rechtsanwalt Röper auch speziell das Thema rund ums Wohnen  innerhalb des SGB II erörtern. 

Dieses Thema verwundert nicht, ergeben sich doch oft Probleme beispielsweise bei der Frage nach dem Mehrbedarf für Warmwasseraufbereitung (auch bei dezentraler Gastherme: Diese Therme wird ja mit Strom betrieben). Oder bei Umzug: Was passiert mit der Kaution, wenn sie für die neue Wohnung niedriger ist als für die alte – wird  die Differenz vom Jobcenter als Zufluss gesehen und dem Bezieher von Hartz IV von seinen Leistungen gekürzt?

Besteht überhaupt ein Rechtsanspruch auf Übernahme der Kautionskosten durch das Jobcenter?

Das sind nur einige Fragen aus einem Katalog, die an diesem Tag im DAT erörtert werden sollen. Denn zwischen den Informationsblöcken bleibt ausreichend Zeit für Fragen aus dem Publikum.

Eingeladen sind alle Interessierten – also keineswegs nur die Mitglieder des Mietervereins oder des DAT. Die Veranstaltung ist kostenlos. Sie beginnt am Montag, 14. November, um 17 Uhr im St. Agatha-Pfarrheim, An der Vehme. (Gang zwischen Wollhaus und Seniorentreff).

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Hartz IV: Jetzt Pfändungsschutzkonten einrichten

Zum Jahreswechsel stehen wichtige Änderungen zum Kontenpfändungsschutz an, die insbesondere Kunden aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende (umgangssprachlich "Hartz IV") sowie Empfänger von Kinderzuschlag beachten sollten. Der bisherige 14tägige gesetzliche Pfändungsschutz von Sozialleistungen fällt zum 1. Januar 2012 weg.

Die Bundesagentur für Arbeit rät daher von Kontenpfändung betroffenen Kunden, bestehende Konten schnellstmöglich in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Durch eine Umwandlung wird automatisch ein Grundfreibetrag in Höhe von 1.028,89 Euro geschützt. Der persönliche Freibetrag kann unter Umständen aber auch höher ausfallen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn auf ein Konto für mehrere Personen Leistungen aus der Grundsicherung überwiesen werden oder wenn auf dem Konto andere Transferleistungen (beispielsweise Kindergeld oder Kinderzuschlag) eingehen.

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt auf Antrag durch die kontoführende Bank. Geht der Pfändungsschutz über den persönlichen Freibetrag hinaus, ist ein Nachweis erforderlich. Dieser Nachweis kann über eine Bescheinigung erfolgen. Soweit es sich um Leistungen aus der Grundsicherung handelt, kann diese Bescheinigung beim zuständigen Jobcenter eingeholt werden. Werden Sozialleistungen nur einmalig erbracht, genügt zum Nachweis in der Regel der Bewilligungsbescheid.

Für Bezieher von Kindergeld und Kinderzuschlag ist in der Regel der Bescheid der Familienkasse als Nachweis ausreichend.

Wird das Konto nicht rechtzeitig in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt besteht für Leistungsbezieher die Gefahr, dass zum Jahresanfang nicht über eingegangene Geldleistungen, wie zum Beispiel das Arbeitslosengeld II, verfügt werden kann.

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Die neue Leiharbeit


Die Politik bekämpft Lohndumping mit neuen Gesetzen. Doch viele Unternehmen drücken die Löhne jetzt mithilfe von Werkverträgen. Die Opposition ist alarmiert.

Eigentlich dürfte es Billiglöhner wie Maik Felder (Name geändert) im Einzelhandel nicht mehr geben. Der Familienvater aus Berlin räumt bei Rossmann die Regale ein, frühmorgens von 5.30 Uhr bis 9 Uhr. Für körperliche Arbeiten wie diese sieht der Tarifvertrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Berliner Einzelhandel einen Stundenlohn von mindestens 9,52 Euro vor. Und selbst wenn Felder Leiharbeiter wäre, bekäme er neuerdings immerhin den Mindestlohn für Zeitarbeit, der im Osten bei 6,89 Euro die Stunde liegt. Doch Felder bekommt für seine Arbeit nur sechs Euro in der Stunde.

Zeit online, 30.08.2011

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Schuldenerlass für Privatversicherte mit Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger, die einer privaten Krankenversicherung angehören, sollen ihre oft über Jahre angehäuften Beitragsschulden erlassen bekommen. Das sieht ein mit dem Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) ausgehandelter Kompromiss vor, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte.
Im Gegenzug solle die Privatversicherung die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung künftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern überwiesen bekommen. Damit hätten sie die Gewähr, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.

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Bildungspaket: Schnell Anträge stellen und Nachzahlung sichern!

Wir weisen darauf hin, dass Bezieher von Hartz IV, Sozialhilfe, Wohngeld oder des Kinderzuschlags nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe") beantragen müssen, um sich die Leistungen und eine Nachzahlung zu sichern.

Sprechen Sie bitte Ihren / Ihre Sachbearbeiter/in im Jobcenter an. Sie bekommen dort alles mitgeteilt.

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"Ein politischer Kuhhandel auf Kosten der Hartz-IV-Bezieher/innen "

Der faule Kompromiss von CDU/CSU, FDP und SPD widerspricht dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010

22.02.2011 von Christoph Butterwegge mehr

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40 Prozent weniger
Sparkurs trifft die Arbeitslosen

von Michael Wallkötter am 06. November 2010 10:13

KREIS RECKLINGHAUSEN. Der Sparkurs des Bundesarbeitsministeriums trifft den Kreis Recklinghausen mit voller Wucht. Die Finanzmittel für eine aktive Arbeitsmarktpolitik brechen im kommenden Jahr um fast 40 Prozent ein. Leidtragende sind vor allem die Langzeitarbeitslosen. Aber auch die Träger von Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen werden die Folgen zu spüren bekommen.
Im laufenden Jahr standen der Hartz-IV-Behörde Vestische Arbeit noch 66,3 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Geld wurden Qualifizierungslehrgänge ebenso bezahlt wie das Nachholen von Berufsabschlüssen. Auch Eingliederungshilfen für ältere Menschen oder Trainingsmaßnahmen direkt beim Arbeitgeber wurden aus diesen Mitteln bestritten. Ein großer Teil des Geldes wurde zudem für Arbeitsgelegenheiten („Ein-Euro-Jobs“) aufgewendet.

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Mitgliederseminar: Finanzkrise –Wirtschaftskrise –
Sozialkrise: Countdown für den Sozialstaat?


Montag, 25.10.2010 ab 15:00 Uhr
im St. Agatha - Pfarrheim An der Vehme.
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Post soll Briefe von Arbeitslosen öffnen

Berlin. Die Arbeitsagenturen wollen künftig die Post von Arbeitslosen extern öffnen und scannen lassen. Die Aufgabe soll die Deutsche Post übernehmen. Arbeitslosenverbände sind alarmiert.

25.06.2010, DerWesten  weiterlesen
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"Soziale Ausgrenzung wie sie schlimmer nicht sein könnte"

Politikwissenschaftler kritisiert Sparpaket

Dorstener Zeitung 12.06.2010

KÖLN. Das größte Sparpaket der bundesdeutschen Geschichte soll den Haushalt bis Ende 2014 um 80 Milliarden Euro entlasten. Die Proteste sind heftig. Ein Armutsforscher geht so weit zu sagen: Der Sozialstaat wird damit demontiert
.Das Milliarden-Sparpaket der Bundesregierung fördert nach Ansicht eines Kölner Armutsforschers Prof. Christoph Butterwegge soziale Ausgrenzung und bedeutet eine „steile Rutsche“ in die Armut. „Es zeugt von Heuchelei, Dreistigkeit und Frechheit der Bundesregierung, wenn sie ausgerechnet im laufenden Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung bei Arbeitslosen und Hartz-IV-Empfängern rigide streicht“, kritisierte Prof. Christoph Butterwegge gegenüber der Nachrichtenagentur dpa.

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Arbeitslosigkeit macht Menschen psychisch krank

Ein Gesundheitsbericht der Techniker Krankenkasse belegt: Immer mehr Arbeitslose leiden an psychischen Erkrankungen. Eine Ursache sei der wachsende Druck im Zuge der Hartz-Reformen. Demnach wird von Arbeitslosen Krankengeld häufiger in Anspruch genommen als von Erwerbstätigen.  mehr
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Armutsforscher: «Wer nichts hat, dem wird genommen«

Hartz-IV-Republik Deutschland: Ein Gespräch mit Christoph Butterwegge

Nürnberger Nachrichten vom 16.02.2010, Interview: Alexander Jungkunz, Armin Jelenik, Wolfgang Heilig-Achneck

«Gesetz der Angst« nennt der Kölner Armutsforscher Professor Christoph Butterwegge die Hartz-IV-Reform. Warum er auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Neuberechnung der Regelsätze bei seiner Bewertung bleibt, erklärt er folgenden Interview.


Frage: Herr Professor Butterwegge, Sie haben gesagt, Deutschland sei auf dem Weg, eine Hartz-IV-Gesellschaft zu werden. Warum hat diese Reform unser Land so radikal verändert?

hier weiterlesen
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DAT
- Aktion bei der Vestischen Arbeit

Dorsten, 10. Februar 2010

Das gestern verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Eckregelsätze bei Hartz IV nahm der Dorstener Arbeitslosentreff zum Anlass eine Demonstration vor und in der hiesigen Arge durchzuführen.
Zahlreiche Besucher der Vestischen Arbeit gaben ihre Unterschrift zur Bekräftigung der Forderung des DAT.
Unterstützung bekamen der DAT von der Wohnungslosenberatungsstelle und der Dorstener Linken. Namentliche Unterstützung sicherte auch die Dorstener Attac-Gruppe zu.
Der DAT fordert eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes auf 500 Euro, denn 359 Euro bedeuten Isolation und Mangelernährung. Ebenso ist es ein Skandal, dass im Regelsatz für Kinder keine Schulmaterialien und Schulessen vorgesehen sind. Dazu stellte die Vorsitzende Reinhild Reska bereits 2007 einen Antrag zur Übernahme der Kosten für Schulbücher und -materialien durch die Kommune. - Allerdings ohne Erfolg...
Jetzt endlich, aber auch nur, weil drei Familien geklagt haben, bescheinigte das BVG die Verfassungsfeindlichkeit der Berechnung der Regelsätze. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert bis spätestens zum Ende des Jahres eine neue Methode zur Festsetzung der Regelsätze anzuwenden.

hier dazu der WAZ-Bericht vom 10.02.2010
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Verfassungsrichter verlangen Hartz-IV-Revision

09. Februar 2010 , 10:14 Uhr
Wegweisendes Urteil hier weiterlesen
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Mehrheit der Deutschen für höhere Hartz-IV-Sätze

03.Februar 2010
Umfrage zu den Hartz IV-Sätzen: Die Mehrheit der Befragten hält den ALG II Regelsatz für zu niedrig.

Ist der Hartz-IV-Satz ausreichend? Im Zuge des in der kommenden Woche zu erwartenden Grundsatzurteils des Bundesverfassungsgerichts über die Höhe der ALG-II-Sätze stellte der "Stern" diese Frage im Rahmen einer Umfrage und kam zu einem deutlichen Ergebnis: 61 % der Befragten erachten die 359 Euro, die ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger im Monat bekommt, für zu wenig und würden dementsprechend einer Erhöhung der ALG II Regelsätze zustimmen...

weiterlesen

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Berechnung der Hartz-IV-Sätze ist verfassungswidrig

Erschienen am 09. Februar 2010 | apn, dpa, mmr

Die bisherige Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verstößt gegen das Grundgesetz. In einem Grundsatzurteil verlangte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag eine gesetzliche Neuregelung bis zum 1. Januar nächsten Jahres. Die Karlsruher Richter ließen in ihrer Entscheidung aber ausdrücklich offen, ob das Arbeitslosengeld II erhöht werden muss oder nicht. Überraschend kamen sie zu dem Schluss, dass nicht nur die Berechnungsmethode der Hartz-IV-Sätze für Kinder, sondern auch die der Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt. Nach dem von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier verkündeten Urteil erfüllen sie nicht den Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nach Artikel 1 des Grundgesetzes. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09)


Zusatzleistungen in Ausnahmefällen

Zudem verstoßen sie gegen das in der Verfassung garantierte Sozialstaatsprinzip. Der Entscheidung zufolge bleiben die gesetzlichen Vorschriften aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Der Gesetzgeber hat also mehrere Monate Zeit, eine neue Berechnungsmethode zu suchen, die dann zum Jahresanfang 2011 in Kraft treten muss. Der Erste Senat ordnete jedoch an, dass Hartz-IV-Empfänger ab sofort in Ausnahmefällen Zusatzleistungen erhalten müssen. Das gilt etwa bei Krankheiten, für die Kranken- und Sozialkassen keine Kosten übernehmen.

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DAT fordert höhere Sätze bei Hartz IV

WAZ vom 09.02.2010


Dorsten. Der Arbeitslosentreff DAT lädt heute von 10 bis 12 Uhr zu einer Aktion vor der Dorstener Filiale der Vestischen Arbeit. Anlass ist die heute erwartete Entscheidung des Verfassungsgerichts über die Höhe der Hartz IV-Regelsätze. DAT-Mitglieder verteilen vor dem Behördenhaus (Rundbau) am Gemeindedreieck Flugblätter und bekräftigen ihre Forderung nach einer Erhöhung des Regelsatzes auf 500 Euro. "3,94 Euro pro Tag für Essen und Trinken reichen nicht aus.
0,49 Euro pro Tag für öffentliche Verkehrsmittel und 0,28 Euro pro Tag für Besuche von Cafés oder Gaststätten - damit ist Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht möglich", schreibt DAT-Vorsitzende Reinhild Reska in ihrem Aufruf. Der Regelsatz 359 Euro bedeute "Isolation und Mangelernährung."

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Hartz IV ist ein Instrument, das die Menschen entwürdigt

Drei Fragen an Reinhild Reska

WAZ vom 06.02.2010

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Rückforderung angeblich zuviel gezahlter Unterhaltsleistungen an Hartz IV – Empfänger

24.01.2010

Mit Wirkung 01.01.2010 wurde das Kindergeld pro Kind und Monat um 20,00 € erhöht. Diese Kindergelderhöhung wurde angeblich irrtümlich mit den Transfer-leistungszahlungen für den Monat Januar 2010 ausgezahlt.
Wie nun bekannt gegeben wurde, wollen die ARGE`n diese zu viel gezahlten Gelder zurückfordern.
Laut BGB ist dieses Vorgehen ungesetzlich (Eigentumswegnahme).
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Unmut und Unverständnis

20.01.2010  Reinhild Reska

Mit Empörung reagiert Reinhild Reska, Vorsitzende des Dorstener Arbeitslosentreffs, auf den Stopp der „Jobperspektive“ für Langzeitarbeitslose. Das Programm bietet Menschen, die länger als ein Jahr arbeitslos sind und mehrere Vermittlungshemmnisse haben, eine Möglichkeit aus der Hartz IV-Abhängigkeit heraus zu kommen und damit eine Chance auf eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle bekommen. Doch nun ist Schluss damit.
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Sanktionspraxis bei Hartz IV

Überlastet, überfordert, überzogen
Frankfurter Rundschau
FR-online.de 19-01-2010  -  Von Joachim Wagner

Die Rechtsanwältin Ines Mroß ist Hartz-IV-Expertin – nicht zufällig: Sie ist in der DDR aufgewachsen, fühlt sich der dort propagierten sozialen Gerechtigkeit verpflichtet. Für sie kämpft sie als freie Anwältin – gegen das Unrecht im Rechtsstaat.

Zum Beispiel, wenn Mandaten in ihre kleine Kanzlei in Berlin-Pankow kommen, weil Arbeitsagenturen ihnen den Hartz IV-Regelsatz entzogen oder gekürzt haben, weil sie einen Termin beim Jobcenter versäumt oder einen Bewerbungskurs abgebrochen haben. Anwältin Mroß findet, dass die Arbeitsvermittler beim Sanktionieren von Hartz-IV-Empfängern teils "überfordert" sind, teils "schikanös" vorgehen.
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