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Der Dorstener Arbeitslosentreff informiert!

Vergünstigungen für Arbeits-
lose und Geringverdiener
alles auf einen Blick zum Herunterladen


Hier gibt es wichtige Adressen zur Hilfe

Warum gibts den DAT?

Was macht der DAT?

Bilder Amsterdam-Fahrt

Von unserer Bahnbus- Schiffstour nach Mülheim und Essen-Kettwig
gibt es bald mehr Bilder hier!

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

   
 

Nächste Sprechstunde des DAT ist am Montag, 27.05.
um 17:00 Uhr im St. Agatha-Pfarrheim         

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Am 24. Juni ist wieder DAT-Treff.
Dazu laden wir alle Interessierten herzlich ein!
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Vergünstigungen für Arbeitslose und Geringverdiener

Arbeitssuchende und Geringverdiener sollten den
möglichen Bezug folgender Leistungen prüfen lassen:

  1. Wohngeld
    Jede/r Bürger/in mit geringem Einkommen hat  einen  Rechtsanspruch auf Wohngeld. Den Antrag erhalten Sie in Dorsten bei der  Wohngeldstelle, Bismarckstr. 1.
    Bitte beachten Sie, dass Arbeitslosengeld II  bzw. Hartz 4-Beziehende kein Wohngeld erhalten können, da die Kosten der Unterkunft bereits im
    Arbeitslosengeld II enthalten sind.
     

  2. Ergänzendes Arbeitslosengeld II
    Möglicherweise ist Ihr Gehalt so gering, dass Sie Anspruch auf ergänzendes Arbeitslosengeld II haben, d.h. Ihr Einkommen wird aufgestockt, um das gesetzlich vorgegebene Existenzminimum zu garantieren.Ergänzendes  Arbeitslosengeld II  ist kein Almosen, sondern ein Rechtsanspruch und liegt mit Freibeträgen weit über dem Grundbetrag.

     

  3. Rundfunk-/Fernsehgebührenbefreiung
    Arbeitslosengeld II-Beziehende haben einen Anspruch auf diese Befreiung, aber nur auf Antrag! Diese Anträge müssen vom Leistungsbezieher gestellt werden www.gez.de ;  - und zwar jedes halbe Jahr neu gestellt werden!
     

  4. Hundesteuer
    Bei der Hundesteuer erhalten Alleinstehende Empfänger von Grundsicherung eine Ermäßigung von 40% für einen Hund.
     

  5. Dorsten-Pass
    Beziehende von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung erhalten auf Antrag den Dorsten-Pass beim Bürgerbüro..
    Die Vergünstigungen gelten für folgende Einrichtungen:

    Bäder
    In Dorstener Bädern gibt es für Dorsten-Pass-Inhaber/innen z.Zt. keine Ermäßigung!
    Aber


    Stadtbibliothek
    Inhaber/innen  des Dorsten-Passes
    - unter 18 Jahren zahlen 3,00 Euro jährlich
    - ab 18 Jahren 8,50 Euro jährlich
    - Familien zahlen 12,50 Euro jährlich

    Volkshochschule
    Inhaber/innen des Dorsten-Passes erhalten eine Gebührenermäßigung von 50%.  Bei Exkursionen, Studienreisen und Angeboten im Rahmen der „Weiterbildung auf Bestellung“ ist kein Gebührenerlass möglich. Dieses gilt auch für Verbrauchsmaterial.

    Musikschule
    Inhaber/innen des Dorsten-Passes erhalten eine Ermäßigung von 60% der jeweils geltenden Gebühren. In diesem Fall wird keine Geschwisterermäßigung gewährt. Im Rahmen des Programmes „JeKi“  sind Inhaber/innen des Dorsten-Passes von den Gebühren befreit.
    Gebührenermäßigung oder –befreiung  gelten nicht für die Überlassung (Leihe) von Instrumenten und Zubehör.

    Bei Veranstaltungen
    des  Kulturamtes (Theater-, Konzert- und Sonderveranstaltungen)und des Jugendamtes der Stadt Dorsten  ergeben sich Ermäßigungen aus der Ankündigung der jeweiligen Veranstaltung.  Im Regelfall 50% des Eintrittspreises. Es lohnt sich immer auch in anderen Städten nachzufragen.
    Beispielsweise gab es bei Veranstaltungen im Glashaus in
    Herten für Inhaber des Dorsten-Passes Ermäßigungen.
     

  6. Förderung von Bildung und Teilhabe
    Wer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder  Wohngeld bezieht kann seit 2011 für seine Kinder zu bestimmten Anlässen  Zuschüsse erhalten. Gefördert werden Kultur-, Sport und Freizeitaktivitäten,   Mittagessen in Kita und Schule, Schulbedarf, Ausflüge und Schulbeförderung.

    Die Lernförderung ist geöffnet worden und umfasst  bei Bedarf bis zu 35 Std. pro Fach und pro Schuljahr.
    Anträge  müssen beim Jobcenter oder Sozialamt gestellt werden.
     

  7. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe
    Personen mit geringem Einkommen können beim   Amtsgericht  Dorsten, Alter Postweg 36, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen fachanwaltlichen Rat benötigen. Die  Bewilligung ist
    von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der  Erfolgsaussichten abhängig.
     

  8. Vergünstigungen der Krankenkasse
    Mit Ausnahme von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen alle Versicherten Eigenanteile für Arztbesuche, Arzneimittel usw. entrichten. Nur wer die  Belastungs- obergrenze von 2% seines  Jahresbruttoeinkommens überschreitet (1% bei chronisch Kranken) wird für den Rest des  Jahres von den Zuzahlungen befreit.
    Sammeln Sie also Ihre Quittungen! In 2012 gilt als Belastungsobergrenze bei Arbeitslosengeld II:
               
    2 % = 89,76 Euro jährlich
    1 % = 44,80 Euro jährlich
           
    Laut Härtefallregel gibt es bei Zahnersatz 100 %  Erstattung, wenn sie den Leistungsbescheid  zusammen  mit der Kostenaufstellung bei der Krankenkass vorlegen.

     

  9. Sozialticket
    Das SozialTicket besteht aus einem Berechtigtenausweis und der jeweiligen Monatswertmarke für 29,90 Euro.
    Den Berechtigtenausweis füllt das Jobcenter oder Sozialamt aus und Wertmarken erhält man unter Vorlage des Berechtigtenausweis z.B. in den Kundenzentren der Bahn oder den Vestischen Straßenbahnen.

                 
    Berechtigt sind:
                 
    Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
    -  Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter 
       und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
    -  Empfänger von Wohngeld
    -  Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im
       Rahmen der Jugendhilfe (SGB VIII)
    -  Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
    -  Empfänger von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Das Sozialticket ist personenbezogen und ist somit nicht übertragbar.
     

  10. Vergünstigt Einkaufen und Essen

    Kaktus in Wulfen-Barkenberg  und in Hervest
    Bekleidung, Wäsche, Möbel, Hausrat
    geöffnet: 9:00 bis 18:00 Uhr
                
    Dorstener Laden – Lebensmittel
    dienstags und freitags von  15:00  – 17:30 Uhr

    und Kinderladen Kunterbunt
    dienstags: 14:30 - 17:00 Uhr
    freitags:   14:30 - 17:00 Uhr
    Dimker Allee 20, 46286 Dorsten – Barkenberg

    Kinderkleiderkammer
    Kinderschutzbund Dorsten, Wiesenstraße 8
    Montag – Freitag von 9.00 – 13.00 Uhr

    "Spinnennetz" des Vereins Frauen helfen Frauen
    Second Hand Laden

    Wiesenstr. 1
    Tel.: 22336

    Dorstener Tafel e.V.
    Mittagstisch in Barkenberg
    montags und mittwochs von 12.30 bis 13.15 Uhr
    Dimker Allee 20, 45628 Dorsten-Barkenberg
    Telefon: 02369/208799
              
    Mittagstisch Altstadt
    mittwochs und freitags von 12.30 bis 13.30 Uhr
    Pfarrheim St. Agatha, An der Vehme 1,
    46282 Dorsten
    Telefon: 02362/72719

          
    Kleiderkammer – Boutique für jedermann
    G
    ut erhaltene Erwachsenenkleidung und schöne Kinderkleidung gegen ein geringes Entgelt.
    Dienstags und donnerstags von 9:00  – 11:30 Uhr
    sowie mittwochs von 14:00  – 16:00 Uhr
    Am Duvenkamp, 46282 Dorsten-Hardt,
    Nähe Autohaus Köpper, Tel. 02362-403437

    sowie Second-Hand-Kleidung
    Kirchengemeinde Holsterhausen, Martin-Luther-Str. ,
    montags von 10:30 bis 12:30 Uhr

           
    Sonderpostenverkauf
    Berliner Platz, 46284 Dorsten- Holsterhausen,
    montags, donnerstags, freitags: 10:00 bis 18:00 Uhr
    samstags: 9:00 bis 14:00 Uhr    

    Weitere vergünstigte Einkaufsmöglichleiten außerhalb von Dorsten
          
    Umweltwerkstatt Brassert  - Diakonie Kaufhaus
    montags - donnerstags: 9.00 bis 18:00 Uhr
    freitags  von 8:30 – 18:00 Uhr
    samstags von 9.30 bis 13.00 Uhr
    Lassallestr. 13, 45770 Marl
          
    Caritas – Bekleidung und Mobiliar
    mittwochs 15.00 Uhr - 17.00 Uhr und freitags 15.00 Uhr  
    Geschwisterstraße 36 45701 Herten -Westerholt
    Telefon: 02 09-3 59 32 33